Erbschaftssteuer:

Alles, was Sie wissen müssen 

Muss ich Erbschaftssteuer zahlen? 

Die Antwort auf diese Frage lautet: Das kommt auf die Höhe des Erbes an!

Lesen Sie hier, welche Faktoren bestimmen, wieviel Erbschaftssteuer zu bezahlen ist, wenn Sie ein kleines Vermögen erben.

Und wie sieht die Situation eigentlich bei Immobilien aus?

Haben Sie geerbt? Dann machen Sie bestimmt gerade eine emotionale Zeit durch: Auf der einen Seite ist da die Trauer um den Verstorbenen. Auf der anderen Seite haben Sie aber auch viele Fragen zur Erbschaft.

Denn zusammen mit einer Erbschaft fällt Ihnen üblicherweise auch die Frage nach der Erbschaftssteuer zu. Damit setzen sich die wenigsten Menschen auseinander – wenn sie nicht gezwungenermaßen damit konfrontiert werden. In diesem Beitrag können Sie sich mit den steuerlichen Aspekten vertraut machen, die beim Erben von Geld oder einer Immobilie gelten.

Die Erbschaftssteuererklärung

Ein Erbe kann im Wesentlichen aus

  • Geld
  • Gegenständen
  • Immobilien
 
bestehen.

Ob Sie dafür Steuern zahlen müssen oder nicht, entscheidet sich aus dem zusammengerechneten Finanzwert Ihres Erbanteils.

Ist dieser höher als der sogenannten “Freibetrag“, dann kommt die Erbschaftssteuer ins Spiel – sonst nicht.

Wie viel Sie steuerfrei erben dürfen, hängt übrigens davon ab, in welchem Verhältnis Sie zu der Person standen, von der Sie geerbt haben – aber dazu gleich mehr.

Jedes Erbe wird vom Staat als Einkommen gesehen und muss deshalb auch als solches besteuert werden.

Mit der Erbschaftssteuererklärung informieren Sie das Finanzamt über Ihr Erbe.

Welche Frist gilt für die Erbschaftssteuererklärung?

Ab dem Moment, in dem Sie von Ihrem Erbe erfahren, haben Sie drei Monate Zeit, um das zuständige Finanzamt zu informieren.

Sie können einen amtlichen Erklärungsvordruck online herunterladen oder das finanzamt bitten, Ihnen den Vordruck zuzusenden.

Steuer Bild

Was passiert, wenn ich mein Erbe nicht melde? Verjährt die Erbschaftssteuer?

Ja, nach vier Jahren erlischt der Anspruch des Staates auf Ihre Erbschaftssteuer.

⛔️Aber Achtung:🖐 Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr Erbe zu melden.

Sonst machen Sie sich nämlich der Hinterziehung strafbar. Es ist auch nicht so leicht, den Fiskus zu täuschen.

Der könnte von anderen Seiten erfahren, dass Sie geerbt haben – zum Beispiel von Ihrer Bank.

Erbschaftssteuer Freibeträge: Wie hoch sind sie?

Sie müssen nur dann keine Steuern für Ihr Erbe zahlen, wenn dieses unter dem Freibetrag liegt.

Dieser kann höher oder niedriger ausfallen, je nach Ihrer Beziehung zum Verstorbenen. 

Erben werden dabei in drei Steuerklassen eingeteilt. Verwechseln Sie diese aber nicht mit Ihrer Lohnsteuerklasse als Arbeitnehmer!

Die Erbschaftssteuer ist eine ganz eigenständige Steuerart.

Zur Steuerklasse I (mit dem höchsten Freibetrag) zählen:

  • der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner (Freibetrag: 500.000 Euro)
  • Kinder (Freibetrag: 400.000 Euro)
  • Stiefkinder (Freibetrag: 400.000 Euro)
  • Enkel (Freibetrag: 200.000 Euro)
  • Urenkel (Freibetrag: 100.000 Euro)

Zur Steuerklasse II gehören:

  • Eltern und Großeltern
  • Geschwister
  • Neffen und Nichten
  • Stiefeltern
  • Schwiegerkinder -und Eltern
  • Geschiedene Ehepartner

Hier beträgt der Freibetrag für alle 20.000 Euro.

Und schließlich Steuerklasse III:

  • Cousins und Cousinen
  • Großnichten und Großneffen
  • Weitere nicht verwandte Erben

Auch hier liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.

Versorgungsfreibetrag – zusätzlich zum Freibetrag

Wenn Sie der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder ein Kind des Verstorbenen (und gleichzeitig jünger als 27 Jahre alt) sind, bekommen Sie neben dem Freibetrag der Erbschaftssteuer auch noch eine andere Steuerbefreiung: den Versorgungsfreibetrag.

Dieser ist auf 256.000 Euro festgesetzt.

Sie können den Versorgungsfreibetrag nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie nicht gleichzeitig auch eine Rente beziehen.

Bekommen Sie eine Rente (z. B. eine Witwenrente)? Dann bestimmt das Finanzamt den Kapitalwert von dieser Rente und zieht ihn vom Versorgungsfreibetrag ab.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Sie kennen sich nun mit Steuerklassen und Freibeträgen aus. Aber wie viel Geld müssen Sie konkret ans Finanzamt bezahlen?

Die Steuer ergibt sich aus einem Prozentsatz des geerbten Vermögens.

Erbe Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
Bis 75.000 € 7% 15% 30%
Bis 300.000 € 11% 20% 30%
Bis 600.000 € 15% 25% 30%
Bis 6.000.000 € 19% 30% 30%
Bis 13.000.000 € 23% 35% 50%
Bis 26.000.000 € 27% 40% 50%
Über 26.000.000 € 30% 43% 50%

Was kann ich von der Erbschaftssteuer absetzen?

Im Wesentlichen zwei Dinge:

  • Bestattungskosten bis zu einer Höhe von 10.300 Euro (z. B. für Trauerfeier, Gästebewirtung, Todesanzeige usw.)
  • Kosten zur Abwicklung, Regelung und Verteilung des Nachlasses

Zu theoretisch? Erbschaftssteuer Freibetrag: Ein Praxisbeispiel

Der Vater von Ulf Fischer (36) stirbt. Ulf hat keine weiteren Geschwister und ist somit Alleinerbe. Sein Vater war ein selbstständiger Sachverständiger und hinterlässt ihm ein Bankkonto mit über 900.000 Euro darauf. Ulf hebt die Beerdigungskosten von dem Konto ab – in diesem Fall liegen sie bei 5000 Euro. Außerdem hat Fischer Senior in weiser Voraussicht einen Grabpflegevertrag abgeschlossen – auch die 10.000 Euro dafür kann Ulf vom Konto nehmen.

Nun bleiben noch 885.000 Euro übrig. 400.000 Euro kann Ulf direkt auf sein eigenes Konto überweisen – denn so hoch ist der Freibetrag für Kinder. Die restlichen 485.000 Euro muss er aber versteuern. Er gibt eine Erbschaftssteuererklärung ab. Weil er zur Steuerklasse I gehört, gilt ein Steuersatz von 15 %. Ulf zahlt also 72.750 Euro Erbschaftssteuer an den Staat.

Wäre Ulf nicht der Sohn, sondern der Neffe oder Großneffe des verstorbenen Fischer Senior, würde laut Steuerklasse II und III der Freibetrag von 20.000 Euro gelten. Die restliche Summe müsste Ulf mit stattlichen 30 % (oder 259.500 Euro) versteuern.

So weit, so klar? Gut! Aber was, wenn nicht Geld, sondern das Wohnhaus vererbt wird? 

Höhe der Erbschaftssteuer bei einer Immobilie

In Deutschland müssen jedes Jahr für rund 100.000 Erbfälle Steuern gezahlt werden. Dabei handelt es sich häufig nicht um ein geerbtes Vermögen, sondern um Häuser, Wohnungen oder Grundstücke.

Um die Steuer dafür festzulegen, muss der Fiskus zuerst den Verkehrswert bestimmen. Das ist der Marktwert einer Immobilie in vergleichbarer Größe und Lage, unter Berücksichtigung der aktuellen Immobilienpreise.

 

Dafür läuft aber im Normalfall kein Finanzbeamter durch das Haus, um dieses fachmännisch zu inspizieren.

Deshalb wird der Verkehrswert von Immobilien oft viel zu hoch eingeschätzt – deutlich höher, als wenn zum Beispiel ein unabhängiger Sachverständiger ein Gutachten nach einer tatsächlichen Besichtigung erstellt.

Erbschaftssteuersatz

Genau das ist ratsam. Geben Sie ein Verkehrswertgutachten in Auftrag und legen Sie dem Finanzamt den ermittelten Wert vor. Wird dieser akzeptiert, können Sie sich viel Erbschaftssteuer sparen.

Wie wird die Erbschaftssteuer bei Immobilen berechnet?

Ist der Verkehrswert der Immobilie – so oder so – erst ermittelt, gehen Sie gleich vor, als hätten Sie ein Vermögen geerbt. Sie ziehen den für Sie geltenden Freibetrag vom Verkehrswert ab. Das Resultat ist die steuerpflichtige Summe.

Probleme bei der Erbschaftssteuerpflicht von Immobilien

Eine Immobilie als Erbschaft ist nicht immer nur Grund zur Freude. Denn um die entsprechenden Steuern zu bezahlen, müssen Sie dieses Geld erst besitzen – und zwar natürlich zusätzlich zum geerbten Haus oder Grundstück. Können Sie die Steuern nicht zahlen, muss die Immobilie unter Umständen verkauft werden!

Deshalb gibt es vom Staat eine Sonderregel für Immobilienerben, die den Eigenbedarf berücksichtigt:

Ehepartner, die eine selbst bewohnte Immobilie erben, bekommen diese komplett steuerbefreit.

Auch Kinder, deren Eltern ihnen die eigengenutzte Wohnung vererben, müssen keine Steuern für die Wohnung zahlen.

Für diese Steuerfreiheit gibt es aber drei Voraussetzungen:

  • Der oder die Verstorbene muss die Wohnung bis zu seinem Tod selbst bewohnt haben
  • Die Wohnfläche übersteigt 200 m² nicht
  • Sie als Erbe müssen nach dem Erbfall mindestens zehn Jahre lang selbst in der Wohnung bleiben. Sonst fordert das Finanzamt die Steuern rückwirkend ein.

 

Haben Sie eine Immobilie geerbt, für die Sie steuerpflichtig sind? Unter Umständen ist dafür eine Ratenzahlung der Erbschaftssteuer über den Verlauf der nächsten 10 Jahre möglich. Die Entscheidung, ob dies in Ihrem Fall zulässig ist, liegt aber beim Fiskus.

Freibeträge für Gegenstände und Hausrat

Noch eine weitere Sonderregelung gibt es zu den Freibeträgen.

Für jeden Erben, der der Steuerklasse I angehört, ist Hausrat (zum Beispiel Wohnungseinrichtung und Kleidung) bis zu einem Wert von 41 000 Euro steuerbefreit. Zusätzlich gilt ein Freibetrag von 12 000 Euro für andere bewegliche Gegenstände (wie beispielsweise ein Auto).

Für Erben der anderen beiden Steuerklassen gilt für Hausrat und bewegliche Gegenstände nur ein Gesamt-Freibetrag von 12 000 Euro.

Sonderfall in der Erbreihenfolge: Das Berliner Testament

Dabei handelt es sich um ein bestimmtes Testament, bei dem zwei Ehepartner sich gegenseitig zum Alleinerben ernennen, wenn einer von beiden stirbt. Das ist auch sinnvoll: So ist der überlebende Partner abgesichert. Erst, wenn der zweite Ehepartner stirbt, erben die gemeinsamen Kinder. Diese werden Schlusserben genannt.

Allerdings kann das aus steuerlicher Sicht einen Nachteil für die Kinder darstellen. Denn wenn diese das gesamte Vermögen beider Elternteile auf einmal erben und deshalb den Freibetrag überschreiten, wird plötzlich viel Erbschaftssteuer fällig.

Kann ich die Erbschaftssteuer vermeiden?

Noch einmal: Bitte versuchen Sie nicht, Erbschaften zu verstecken! Alternativ können Sie aber über eine Schenkung nachdenken.

Wie werden Schenkungen besteuert?

Auch beim Verschenken von Vermögen (Geldbeträgen oder Immobilien) zu Lebzeiten werden Steuern fällig. So will der Staat Steuerunterschlagungen vermeiden.

Grundsätzlich wird eine Schenkung ähnlich behandelt wie ein Erbfall: Sie müssen erst beim Finanzamt Meldung machen und werden dann in eine von drei Schenkungssteuerklassen eingeteilt. Diese sind nahezu identisch mit den Erbschaftssteuerklassen.

Welche Vorteile hat die Schenkung gegenüber dem Erbe?

Sie können die Freibeträge einer Schenkung mehrmals ausschöpfen; konkret alle zehn Jahre einmal. Theoretisch könnten Sie Ihr Vermögen also aufteilen und mehrmals Geldgeschenke machen, die niedriger sind als der entsprechende Schenkungsfreibetrag, ohne dass der oder die Beschenkte Abgaben dafür zahlen muss.

Vorsicht bei Immobilienschenkungen!

Geerbte Immobilien bleiben bei der Eigennutzung steuerfrei für Ehepartner und Kinder. Doch im Falle einer Immobilienschenkung zu Lebzeiten müssen Kinder und Ehepartner trotzdem eine Schenkungssteuer bezahlen.

Und: Erhalten Sie eine Schenkung von einer Person, die innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung verstirbt, müssen Sie dafür rückwirkend die Erbschaftssteuer zahlen. 

Konnte Ihnen dieser Beitrag weiterhelfen? Bei Fragen melden Sie sich gern. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

 

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von zu laden.

Inhalt laden

Für die Richtigkeit der Informationen kann trotz größter Sorgfalt keine Gewähr übernommen werden.

2 Kommentare
  • Markus Weins

    Hallo Herr Karänke,
    schöner Rechner! Was ich nicht so gut finde, dass aufgruunf der Größe des Widgets der entscheidne obere Teil beim runterscrollen oben verschwindet.
    Kleine Anregung: Schön wäre, wenn man die ganze Famile Frau, Kinder und Enkel einbauen könnte. Dann könnte der Vererbende bei Lebzeiten Modelle zum Steuersparen ausprobieren.
    Beste Grüße
    Markus Weins

    • Max Karänke

      Hallo Herr Weins,

      danke für Ihre Mail und das Feedback. Das liegt an dem Browser den man nutzt. Auf manchen sieht es leider nicht 100% perfekt aus. Wir arbeiten aber daran 🙂

      Beste Grüße
      MK

Comments are closed.

[ssba-buttons]