Was ist ein Leitungsrecht?

In diesem Text findest du alles über Leitungsrechte in Deutschland.


Ich erkläre dir was ein Leitungsrecht ist, was beim Kauf eines Grundstücks mit Leitungsrecht zu beachten ist und wie du den Wert eines Grundstücks mit Leitungsrecht berechnest.

Kapitelübersicht:

  1. Was ist ein Leitungsrecht?
  2. Was ist bei dem Kauf eines Grundstücks mit Leitungsrecht zu beachten?
  3. Wie wird der Wert eines mit einem Leitungsrecht belasteten Grundstücks berechnet?


1. Was ist ein Leitungsrecht?

Ein Leitungsrecht ist ein Recht das einem Energie- oder Telekommunikationsversorger von einem Grundstückseigentümer gegeben wird, um eine Leitung unter oder über ein Grundstück zu führen.

Leitungen können in diesem Fall zum Beispiel Strom-, Gas- oder Telefonleitungen sein.

Die Leitung kann in den meisten Fällen nur durch Zustimmung des Grundstückseigentümers über eine grundbuchliche Eintragung der Vereinbarung erfolgen, da er Grund und Boden des Grundstücks besitzt. In diesem Fall wird das Leitungsrecht als Grunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit notariell beurkundet.

2. Was ist bei dem Kauf eines Grundstücks mit Leitungsrecht zu beachten?

Beim Kauf eines Grundstücks mit Leitungsrecht ist zunächst zu empfehlen die Eintragung im Grundbuch sowie den entsprechenden Vertrag darüber zu studieren und sich dazu ggf. rechtlich bei einem Anwalt beraten zu lassen.

Sicherlich ist für den potenziellen neuen Eigentümer wichtig zu wissen, ob es sich um eine Leitung über (z.B. eine Stromleitung) oder unter dem Erdboden(z.B. Erdgasleitung) handelt und in wie fern diese die Nutzung des Grundstück beeinträchtigt. Hierbei ist sicherlich auch auf das Thema Umweltbelastung zu achten.

Weiterhin ist es zentral zu erfahren, ob und inwiefern regelmäßige Zahlungen für das Leitungsrecht geleistet werden und ob, wann und in welchem Umfang voraussichtliche Reparatur- und Austauschmaßnahmen an der Leitung anstehen.

3. Wie wird der Wert eines mit einem Leitungsrecht belasteten Grundstücks berechnet?

Die Berechnung des Wertes eines mit einem Leitungsrecht belasteten Grundstücks hängt davon ab, um welche Art der Leitung es sich handelt.

Der Wert eines Grundstücks mit einem Leitungsrecht für eine Erdgasleitung wird über den Bodenwert der Fläche des Schutzstreifens über der Erdgasleitung berechnet (siehe Beispiel Leitungsrecht Erdgas).

Der Wert eines Grundstücks mit einem Leitungsrecht für eine Stromleitung hingegen wird über die durch das Leitungsrecht verringerte GFZ berechnet (siehe Beispiel Leitungsrecht Stromleitung).

Ein Beispiel aus der Praxis für die Bewertung eines durch ein Leitungsrechts (Gas) belasteten Grundstücks gemäß WertR 2006

Wertermittlung eines durch ein Leitungsrechts mit einer Gasleitung belasteten Grundstücks

Datenbasis:

  • Größe des belasteten Grundstücks:
800,00 qm
  • Vom Schutzstreifen bedeckte Fläche:
200,00 qm
  • Bodenwert:
150,00 €/qm
  • Wertkorrekturfaktor wg. Eingeschränkter Nutzung (WKF):
15,00 %

Berechnung:

Bodenwert des belasteten Grundstücks:

Bodenwert der durch den Schutzstreifen belasteten Fläche (BWS) 200,00 qm 150,00 €/qm 30.000,00 €
Bodenwert des unbelasteten Grundstücks 800,00 qm 150,00 €/qm 120.000,00 €
abzgl. Wertkorrektur durch das Leitungsrecht (WKLR=BWS*WKF) 30.000,00 € 15,00 % 4.500,00 €
Bodenwert des belasteten Grundstücks 115.500,00 €
Bodenwert des belasteten Grundstücks rd. 116.000,00 €

Ein Beispiel aus der Praxis für die Bewertung eines mit einem Leitungsrechts (Strom) belasteten Grundstücks gemäß WertR 2006

Wertermittlung eines mit einem Leitungsrecht für eine Stromleitung belasteten Grundstücks

Datenbasis:

  • Größe des belasteten Grundstücks:
600,00 qm
  • Baurechtlich mögliche GFZ:
0,65
  • Verringerte GFZ wg. Oberleitung Strom:
0,50
  • GFZ-Umrechnungskoeffizient nach WertR:
0,89
  • Bodenwert des unbelasteten Grundstücks:
100,00 €/qm
  • Wertkorrekturfaktor wegen Elektrosmog:
10,00 %

Berechnung:

Bodenwert des belasteten Grundstücks:

Bodenwert (BW) 600,00 qm 100,00 €/qm 60.000,00 €
abzgl. Wertkorrektur durch das Leitungsrecht (WKLR=BW*WKF) 60.000,00 € 10,00 % 6.000,00 €
Korrigierter Bodenwert 54.000,00 €
Wertkorrektur wegen eingeschränkter Bebaubarkeit (WEB=KBW*GFZ-URK) 54.000,00 € 0,89 48.060,00 €
Bodenwert des belasteten Grundstücks 48.060,00 €
Bodenwert des belasteten Grundstücks rd. 48.000,00 €
Leitungsrecht: Was ist ein Leitungsrecht für ein Grundstück bedeutet
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14 Kommentare
  • Burchert

    Hallo was ist wenn Leitungen über mein Grundstück gehen wo kein Leitungsrecht eingetragen ist?
    Was kann ich da tun?
    Was steht mir da für Geld zu.

    • Max Karänke

      Lieber Herr Burchert,

      das ist so pauschal schwierig zu beantworten.

      Hier wäre es wichtig alle Informationen zu haben. Es kann zum Beispiel eine Baulast eingetragen sein oder es könnte sich um ein Notleitungsrecht handeln.

      Das müsste einmal fachmännisch geprüft werden.

      Grüße
      Max Karänke

  • Ann-Kathrin

    Guten Tag,

    auf unserem Grundstück befindet sich jeweils eine Gas- und Wasserleitung, die sowohl an unser Haus als auch an das Nachbarhaus angeschlossen sind. Die Stromleitung befindet sich zwischen unserem und dem Nachbargrundstück und bedient sogar 4 Haushalte.

    Weder im Grundbuch noch im Baulastenverzeichnis ist etwas eingetragen.

    Nun wollen wir das Haus abreißen und neu bauen, einen Gasanschluss werden wir zukünftig überhaupt nicht mehr benötigen. Leider hängen hier ja die Nachbarn mit dran, die auch zukünftig noch einen Gasanschluss benötigen.

    Was würden Sie uns raten?

    • Max Karänke

      Hallo Ann-Kathrin,

      auch wenn keine Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen ist oder eine schriftliche Vereinbarung vorliegt, sollten Sie keine Leitungen entfernen. Sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn und dem Versorgungsunternehmen, ob eine Verlegung der Leitung möglich ist und der Nachbar ggf. bereit ist, die Leitung auf seine Kosten versetzen zu lassen.

      Das ist aber lediglich mein Erfahrungswert. Da es sich hier um eine rechtliche Frage handelt, kann sie juristisch nur ein Rechtsanwalt beraten.

  • Mark Land

    Hallo,

    wir planen auf der Arbeit eine Leitung von einem Kühlturm (steht auf unserem Grundstück) in eine von uns genutzte gemietete Halle auf einem Nachbargrundstück zu verlegen, um dort die Raumkühlung zu realisieren. Beides sind gewerblich genutzte Gebäude/Grundstücke. Ob wir die Leitung ober- oder unterirdisch verlegen werden, steht noch nicht fest. Dass wir die Einverständnis hierzu einholen müssen ist klar, aber müssen wir hierzu ein Leitungsrecht auf dem benachbarten Grundstück ins Grundbuch eintragen lassen? Laut Ihrer Definition gilt das für Energie- und Versorgungsunternehmen (was wir nicht sind), es steht aber nichts darüber, ob das auch für andere Unternehmen gilt. Klar lässt sich das vertraglich regeln, aber um für die Zukunft Rechtssicherheit zu haben, empfiehlt es sich nach meinem Verständnis eine Eintragung vornehmen zu lassen. Wie sehen Sie das?

    • Max Karänke

      Hallo Herr Land,

      danke für Ihre Nachricht. Grundsätzlich ist eine Eintragung ins Grundbuch immer die sicherste Variante. Ob da der Grundstückseigentümer mitmacht oder zu welchem Preis ist oftmals die kritische Frage. Ich darf und möchte nicht rechtlich beraten, aber es besteht ansonsten auch die Möglichkeit einen Vertrag ausserhalb des Grundbuchs zu vereinbaren. In diesem Fall würde ich darauf achten, dass bei Verkauf von beiden Seiten das Leitungsrecht bestehen bleibt. Fragen Sie in in jedem Fall nochmal einen Anwalt.

      Beste Grüße
      Max Karänke

  • Dustin C.

    Hallo,
    im Grundbuch einer Immobilie die ich kaufen möchte ist ein Wasserleitungsrecht auf einem 3m breiten Schutzstreifen eingetragen. Wer muss für die Kosten aufkommen falls diese Leitung repariert oder ausgetauscht werden muss ?

    • Max Karänke

      Hallo Dustin,

      das kommt auf den Vertrag bzw. die Bewilligungsurkunde an. Diese findest du in der Grundakte.

      Viele Grüße
      Max Karänke

  • Samer F.

    Hallo, wir haben ein Grundstück gekauft und bebaut, durch das im noch ungestalteten Gartenbereich ein Stromkabel des Netzbetreibers verläuft, um die Häuser einer höhergelegenen Parallelstraße zu versorgen. Im Kaufvertrag ist nur ein Vermerk, dass im Garten ein Stromkabel verläuft, keine Dienstbarkeit o.ä. eingetragen. Der Netzbetreiber möchte dies nun nachholen und meinte, dass wir dem zustimmen müssten und es nur eine Formsache sei. Ist er mit seiner Aussage im Recht? Was raten Sie? Beste Grüße

  • Boldt

    Alexandra

  • Alexandra

    Hallo Herr Karänke, wir beabsichtigen ein Grundstück (aktuell noch mit einem alten Haus bebaut) zu kaufen und neu zu bauen. Bei der Prüfung des Grundbuchauszuges haben wir festgestellt, dass die Stadt berechtigt ist auf dem Grundstück eine Schmutzwasserableitung zu legen sowie das Grundstück zwecks Instandhaltung zu jederzeit zu betreten . Dieser Eintrag ist von 1975. leider konnten wir noch nicht klären wo genau sich die Leitung befindet bzw. ob dieser überhaupt schon gebaut wurde. Der Schmutzstreifen wird mit 4 m angegeben. Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Wertminderung? Wäre es eine gleiche Minderung wie beim Gas? Und müssten wir die kosten tragen falls arbeiten an der Leitung notwendig sind bzw. unser Garten zerstört wird? Kann ein solches Recht auch verjähren falls die Leitung noch nicht gelegt wurde. Viele Grüße Alexandra

    • Max Karänke

      Liebe Alexandra,

      die Eintragung kann nicht verjähren. Die Leitung kann sich natürlich wertmindern auswirken, u.a. weil es die Bebaubarkeit einschränken kann, das kommt aber auf den jeweiligen Fall an. Wie sich das mit den Kosten verhält, sollten Sie in Ihrer Kommune anfragen.

      Angaben ohne Gewähr

  • Nicole

    Guten Tag,
    Wir haben eine potenzielle Immobilie gefunden, auf dessen Grundstück eine Gasleitung liegt und im GB das Recht für den Betreiber sowie für den Strombetreiber eingetragen ist. Die Minderung ist bereits im KP eingerechnet, unsere Frage wäre ob es von Nachteil wäre solch ein Grundstück zu kaufen bzw davon abzuraten ist? Die Leitung läuft oberhalb an der Grundstücksgrenze entlang, das Grundstück liegt am Hang und wird am unteren Ende betreten. Das Haus steht mittig.

    Vielen Dank vorab

  • Bernd Liepolt

    Hallo,
    wir sind eine Reihenhausreihe zu 8 Parteien; auf dem vorgelagerten Grundstück führen unsere Stromleitungen durch eine Doppelhaushälfte, in der auch alle Stromzähler separat in einem kleinen Raum angebracht wurden, der über einen Privatweg mit dem Doppelhaus verbunden ist. Der Eigentümer des Doppelhauses hat 2015 gewechselt; der neue Eigentümer verlangt jetzt eine Abschlagszahlung von jedem über 1500,-€. Ansonsten würde er in einer Frist den Strom abstellen wollen. Handelt es sich hierbei nicht um ein Notleitungsrecht, oder sind die Eigentümer des Reihenhaus verpflichtet, ihm eine Zahlung für die Eintragung zu leisten ?
    Muss nicht der Energieversorger, dem die Leitung gehört für die Eintragung der Leitungsrechte sorgen und dem Eintümer der DHH eine Entschädigung dafür zahlen ?

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