Die Bank wird Ihnen für die Ausstellung der Löschungsbewilligung keine Kosten in Rechnung stellen, da sie mit Ablauf des Kredites nur ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt.
Allerdings fallen Kosten für den Notar und das Grundbuchamt an.
Der Notar nimmt in der Regel 0,2 % der eingetragenen Grundschuld im Grundbuch für die Zusammenstellung, Beglaubigung und Beantragung der Löschung beim Grundbuchamt.
Die Kosten für die Änderungen des Grundbuchamtes fallen unterschiedlich aus. In der Regel sind Sie gute beraten nochmal 0,2 % der eingetragenen Kreditsumme einzuplanen.
Beispiel der Kosten für Löschung:
Im Grundbuch eingetragene Grundschuld: 100.000 €
Beglaubigung der Unterschrift des Notars 200 €
Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt 200 €
Gesamtkosten für die Löschung ca. 400 €