Löschungsbewilligung

In diesem Text erkläre ich Ihnen was es mit der Löschungsbewilligung auf sich hat. Der Text beantwortet sämtliche Ihrer Fragen zur Löschungsbewilligung.

Kapitelübersicht

1. Was ist eine Löschungsbewilligung?

 

Eine Löschungsbewilligung ist ein Dokument eines Kreditgebers wie z.B. einer Bank an einen Immobilieneigentümer, mit der Information, dass der Immobilienkredit abbezahlt ist und aus dem Grundbuch gelöscht werden darf.

So gesehen ist es eine Zustimmung des Kreditgebers auf Löschung der Kreditsicherheit im Grundbuch.

Ohne diese Löschungsbewilligung kann eine Kreditsicherheit über eine Grundschuld oder Hypothek nicht aus dem Grundbuch gelöscht werden.

 

2. Wie gehe ich vor, wenn ich eine Grundschuld im Grundbuch löschen lassen möchte?

 

Wenn Ihr Kredit abbezahlt ist können Sie bei der Bank die Löschungsbewilligung einfordern. Mit dieser Löschungsbewilligung Ihres Kreditgebers und einer Erklärung Ihrerseits gehen Sie zum Notar und lassen diesen die Löschung einleiten.

 

3. Welche Unterlagen benötige ich, um eine Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen?

 

Um eine Hypothek oder Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen benötigen Sie von beiden an dem Kredit beteiligten Parteien die Zustimmung. Von dem Eigentümer bzw. dem Kreditnehmer und der Bank bzw. dem Kreditgeber.

Das bedeutet, Sie benötigen folgende Dokumente:

  • Die Löschungsbewilligung der eingetragenen Bank/des Gläubigers
  • Den Antrag auf Löschung bzw. die Zustimmung des Eigentümers

 

4. Welche Informationen stehen auf der Löschungsbewilligung?

 

  • Das Kreditgebende Institut
  • Das Grundbuchband und die Blattnummer
  • Das Flurstück
  • Die laufende Nummer, auch oft lfd. Nummer abgekürzt
  • Die Höhe der eingetragenen Grundschuld
  • Ort, Datum und Unterschrift der Bank bzw. des Kreditgebers/Gläubigers

 

Zudem ist die Zustimmung des Eigentümers (Kreditnehmers) erforderlich sowie dessen Unterschrift.

5. Was kostet eine Löschungsbewilligung?

 

Die Bank wird Ihnen für die Ausstellung der Löschungsbewilligung keine Kosten in Rechnung stellen, da sie mit Ablauf des Kredites nur ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt.

Allerdings fallen Kosten für den Notar und das Grundbuchamt an.

Der Notar nimmt in der Regel 0,2 % der eingetragenen Grundschuld im Grundbuch für die Zusammenstellung, Beglaubigung und Beantragung der Löschung beim Grundbuchamt.

Die Kosten für die Änderungen des Grundbuchamtes fallen unterschiedlich aus. In der Regel sind Sie gute beraten nochmal 0,2 % der eingetragenen Kreditsumme einzuplanen.

 

 

Beispiel der Kosten für Löschung:

 

Im Grundbuch eingetragene Grundschuld:       100.000 €

 

Beglaubigung der Unterschrift des Notars               200 €

Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt             200 €

Gesamtkosten für die Löschung ca.                          400 €

 

 

6. Warum kann es Sinn machen eine Grundschuld im Grundbuch nicht vorzunehmen?

 

Viele Eigentümer lassen die Grundschuld im Grundbuch stehen, denn wenn Renovierungen, Sanierungen oder Reparaturmaßnahmen im Haus anfallen, kann die Immobilie problemlos weiter beliehen werden, ohne das eine neue Grundschuldeintragung notwendig ist.

Anders formuliert: So ist eine erneute Finanzierung möglicher Kosten die bei der Immobilie anfallen problemlos möglich.

Ein weiterer Grund ist oftmals, dass Eigentümer kein Geld für ein lastenfreies Grundbuch in die Hand nehmen möchten, auch wenn der Kredit längst abbezahlt ist.

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