Kein Vermieter möchte aufgrund säumiger Mieter auf Einnahmen verzichten. Zum Glück gibt es mehrere Möglichkeiten, sich vor diesem Risiko zu schützen:
Kaution
Ein Teil des Risikos wird durch die Kaution beim Einzug abgedeckt. Diese darf nach Ende des Mietvertrags in Höhe der nicht geleisteten Zahlungen einbehalten werden. Zu beachten ist jedoch die Ausnahmeregelung im sozialen Wohnungsbau: Dort ist die Verwendung der Kaution zur Begleichung von Mietschulden nicht zulässig.
Mietausfallversicherung
Eine Mietausfallversicherung soll den finanziellen Schaden durch nicht erhaltene Mieteinnahmen ausgleichen.
Wann zahlt eine Mietausfallversicherung?
Mietausfallversicherungen ersetzen den finanziellen Verlust, der entsteht, wenn der Mietzins nicht gezahlt wird. Manche Policen begleichen auch durch Mieter entstandene Sachschäden. Jedoch greifen die meisten Mietverlustversicherungen erst, wenn die Rückstände auf dem Rechtsweg nicht eingetrieben werden konnten.
Auch verlangt die Versicherung üblicherweise Auskunft über die Bonität des Mieters vor Vertragsabschluss. Hierbei muss der Vermieter den Datenschutz beachten, bevor er persönliche Angaben des Mieters weitergibt.
Bei Leerstand zahlt die Mietausfallversicherung übrigens nicht.
Mietfactoring
Beim Mietfactoring handelt es sich um eine Form des Risikotransfers: Der Vermieter verkauft die ausstehenden Forderungen an den sog. Factor und erhält dafür den Betrag abzüglich Gebühren. Das Unternehmen kümmert sich anschließend um die Begleichung der Forderungen.
Diese Lösung verspricht schnellere Zahlung als eine Mietausfallversicherung, ist jedoch auch deutlich teurer. Auch sollten die Vertragsbedingungen genau geprüft werden: So zahlen viele Factoring-Unternehmen nicht im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Mieters.