Die Mieterselbstauskunft (2020):

Alles was du über die Mieterselbstauskunft wissen solltest
(mit Muster/Vorlage, praktischen Beispielen und Tipps)

In diesem Guide habe ich alle wichtigen Fakten über die Mieterselbstauskunft für dich zusammengestellt. Du findest alle Informationen die du benötigst!

Das Besondere ist: Du findest hier praktische Tipps wie du mit der Mieterselbst-auskunft umgehen kannst, Informationen darüber was der Vermieter von dir braucht und welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen.

Wie klingt das? Ist das das was du gesucht hast?

Dann lass uns loslegen.



Kapitel 1:

Was ist eine Mieterselbstauskunft?


Die Mieterselbstauskunft ist eine Auskunft über den Mietinteressenten selbst, die dieser bei Interesse an einem Objekt auf Wunsch des Vermieters ausfüllt.

Was beinhaltet die Mieterselbstauskunft?

In der Regel werden Fragen über den beruflichen Status, die Einkommens-verhältnisse, mögliche Schulden, den Familienstand, das letzte Mietverhältnis und Kontaktdaten gestellt.

In Kapitel 2 findest du ein entsprechendes Mieterselbstauskunft Muster


Warum braucht der Vermieter eine Mieterselbstauskunft?

Diese Informationen über die Mietinteressenten helfen dem Vermieter dabei einen geeigneten Mieter für sein Objekt auszuwählen.

Hier kann er zum Beispiel darauf achten, dass die ältere Nachbarschaft keine Lärmbelästigung zu befürchten hat, dass Allergiker im Haus keine Schwierigkeiten mit Tierhaaren bekommen, dass in ein Mietshaus mit Familien eine weitere Familie zieht, oder aber ein Haus mit überwiegend stark eingespannten Berufstätigen auch ein entsprechendes Klientel in der Nachbarschaft vorfindet.

Natürlich kann man sich hier die Frage stellen, ob es nicht manchmal gesellschaftlich von Vorteil wäre die verschiedenen Gruppen zu mischen?! Das tun auch viele Vermieter!

Am Ende ist es allerdings eine Frage der politischen Einstellung und Haltung zu dem Thema, die Gott sei Dank in Deutschland noch jeder selbst treffen darf.
Darüber hinaus sichert der Vermieter sich mit der Mieterselbstauskunft und den enthaltenen eidesstattlichen Erklärungen natürlich auch rechtlich zum Beispiel gegen so genannte Mietnomaden ab.


Wie soll ich die Mieterselbstauskunft als Mieter finden?

Grundsätzlich ist nichts gegen eine Mieterselbstauskunft einzuwenden, so lange der Vermieter keine unzulässigen Fragen stellt und der Vermieter im Bereich seines berechtigten Interesses bleibt.

Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, also den Fragen nach was ist berechtigtes Interesse, welche Fragen darf er stellen und welche nicht, findest du in Kapitel 3 mehr.


Muss ich die Mieterselbstauskunft ausfüllen?

Viele Mietinteressenten, die um Ihre persönlichen Daten besorgt sind, stellen sich zu Recht die Frage, ob Sie die Mieterselbstauskunft ausfüllen müssen.

Die rechtliche Situation in Abwägung mit der Praxis ist bitter:

Erstmal: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Vermieters eine Mieterselbstauskunft zu bekommen!

ABER gerade in angespannten Wohnungsmärkten, wirst du eine Wohnung schlichtweg nicht bekommen, wenn du dich weigerst dem Vermieter deine Daten zu geben.

Kapitel 2:

Mieterselbstauskunft Muster


Sowohl für Vermieter als auch für Mieter ist ein Muster der Mieterselbstauskunft hilfreich. Aus diesem Grund habe ich dir hier ein Muster als PDF hochgeladen, das du beschreiben kannst.

Hier findest du die Vorlage der Mieterselbstauskunft (2020) als beschreibbares PDF zum Download.

Download Vorlage Mieterselbstauskunft (beschreibbares PDF)



Mieterselbstauskunft


Name, Vorname: ______________________________________________

Name, Vorname: ______________________________________________

Ich/Wir sind an der Anmietung des Ojektes ________________________________________ zum _______________________ interessiert.

Mir/Uns ist bekannt, dass die Selbstauskunft nicht von uns verlangt werden kann.

Die nachfolgenden Informationen teile/n ich/wir dem Vermieter auf Grundlage einer freiwilligen Selbstauskunft im Rahmen des Anmietungswunsches mit.


Mietinteressent/in 1 Mietinteressent/in 2
Name, Vorname
Geburtsdatum, -ort
Familienstand
Aktuelle Anschrift
Telefon
Email
Aktuell ausgeübter Beruf
Monatliches Nettoeinkommen
Aktueller Arbeitgeber

Neben mir/uns werden die nachfolgenden Personen das Objekt beziehen:

Person 1:

Name, Vorname ____________________________________________________

Geburtsdatum, -ort: ____________________________________________________

Aktuelle Anschrift: ____________________________________________________

Person 2:

Name, Vorname ____________________________________________________

Geburtsdatum, -ort: ____________________________________________________

Aktuelle Anschrift: ____________________________________________________

Person 3:

Name, Vorname ____________________________________________________

Geburtsdatum, -ort: ____________________________________________________

Aktuelle Anschrift: ____________________________________________________

Bestehen Mietrückstände aus vorherigen Mietverhältnissen?
○ Ja○ Nein

Wurden in den letzten 5 Jahren Räumungsklagen gegen Sie erhoben?
○ Ja○ Nein

Wenn ja, wann? ______________________________________________________________

Wurden in den letzten 5 Jahren Zwangsvollstreckungen im Zusammenhang mit Miet-verhältnissen gegen Sie eingeleitet?
○ Ja○ Nein

Wenn ja, wann? ______________________________________________________________

Haben Sie in den letzten 5 Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben?
○ Ja○ Nein

Wenn ja, wann? ______________________________________________________________

Wurde in den letzten 5 Jahren ein Insolvenzverfahren gegen Sie eingeleitet?
○ Ja○ Nein

Wenn ja, wann? ______________________________________________________________

Haben Sie Vorstrafen oder lag in den letzten 5 Jahren ein Haftbefehl im Rahmen eines Mietverhältnisses gegen Sie vor?
○ Ja○ Nein

Wenn ja, wann? ______________________________________________________________

Beziehen Sie Sozialleistungen zur Zahlung der Miete und/oder Kaution?
○ Ja○ Nein

Wenn ja, welche und in welchem Umfang? ________________________________________

Beabsichtigen Sie das Objekt gewerblich zu nutzen?
○ Ja○ Nein

Wenn ja, zu welchem Zweck? ___________________________________________________

Beabsichtigen Sie Tiere in dem Objekt zu halten?
○ Ja○ Nein

Wenn ja, welche? ____________________________________________________________

○ Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir in der Lage bin/sind sämtliche Verpflichtungen des Mietvertrags zu erfüllen.

○ Ich/Wir erkläre/n, dass sämtliche vorgenannten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig von mir/uns getätigt wurden. Bei falschen Angaben, behält der Vermieter sich nach Abschluss eines Mietvertrages eine Aufhebung oder fristlose Kündigung des Mietvertrages vor.

○ Ich/Wir habe/n den Unterlagen eine aktuelle Schufa Selbstauskunft beigefügt. Sofern diese Auskünfte vom Vermieter nicht mehr benötigt werden, wird dieser die Informationen gemäß Bundesdatenschutzgesetz umgehend vernichten.

_______________________________
Ort, Datum

_______________________________ ____________________________
Unterschrift Mietinteressent/in 1 Unterschrift Mietinteressent/in 2


Tipp:
Wenn du dich möglichst gut auf einen Besichtigungstermin vorbereiten möchtest, ist es hilfreich vorab eine Mieterselbstauskunft auszufüllen und diese mitzubringen.

So hat der Vermieter gleich alle Angaben, die er von dir benötigt und du wirkst strukturiert und gut vorbereitet.

Das schafft Vertrauen beim Vermieter und er hat keine Arbeit damit eine Vorlage herauszusuchen und/oder auszudrucken.

Kapitel 3:

Rechtliche Fragestellungen zur Mieterselbstauskunft


Die rechtliche Ausgangssituation klingt erstmal einfach:

Der Vermieter darf dem Mietinteressenten nur Fragen stellen, die für das Mietverhältnis relevant sind.

So sind nach deutschem Recht alle Fragen zulässig, die nach dem Grundsatz von Treu und Glauben § 242 BGB, den Mieter in seinen Rechten nicht verletzen.

Darüber hinaus gilt auch hier die Sagen umwobene EU-Datenschutz-Grundverordnung, auch DSGVO abgekürzt. Demnach dürfen Daten für zwei Zwecke erhoben werden:


Wenn du als Mieter diese rechtlich zulässigen Fragen falsch beantwortest, kann der Vermieter dich unter Umständen sogar fristlos kündigen.

Solltest du allerdings als Mieter rechtlich unzulässigen Fragen nicht wahrheits-gemäß beantworten, darf der Vermieter dir nicht im Nachhinein kündigen.

Natürlich kommt es auch darauf an, wann der Vermieter dir welche Fragen stellt. Bei einem ersten Besichtigungstermin sind andere Fragen zulässig als bei Vertragsunterschrift.

Sprechen wir Klartext:

Welche Fragen darf der Vermieter stellen? Was ist für das Mietverhältnis relevant?

Der Vermieter darf bei der Besichtigung bereits nach deiner Identität fragen, das bedeutet nach deinem vollständigen Namen und deiner Adresse.

In einem bestimmten Rahmen, darf sich der Vermieter auch bei der Besichtigung schon nach deiner beabsichtigten Haustierhaltung erkundigen.

Der entscheidende Knackpunkt der Berechtigung zu dieser Frage liegt hierbei darauf, dass bestimmte Arten von Haustieren Nachbarn stören könnten. Das gilt nicht für Kleintiere, sondern eher für Tiere wie Hunde, Katzen etc.

Sollte es um eine Vermietung im sozialen Wohnungsbau gehen, hat der Vermieter natürlich berechtigtes Interesse nach deinem Wohnungs-berechtigungsschein zu fragen – auch schon bei der Besichtigung.

Ab dem Status der Anbahnung eines Mietvertrages geht der Umfang des berechtigten Interesses des Vermieters weiter. In dieser Phase darf der Vermieter sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt erkundigen, Beruf und Arbeitgeber der Mietinteressenten sowie die Einkommensverhältnisse erfragen.

Ausnahmen sind die Dauer der Beschäftigung bei dem Arbeitgeber sowie die Einkommensverhältnisse, wenn die Miete direkt von einer öffentlichen Stelle übernommen wird. In diesen Fällen hat der Vermieter kein berechtigtes Interesse!

Des Weiteren darf er bei Vertragsanbahnung nach Insolvenzverfahren und Räumungsklagen innerhalb der letzten 5 Jahre fragen.

Wenn es zum Vertragsabschluss kommt, ist der Vermieter berechtigt Nachweise für die Einkommensverhältnisse zu verlangen, das können beispielsweise Gehaltsnachweise sein.

Darüber hinaus darf er dich nach deiner Bankverbindung für die Abrechnung von Guthaben fragen. Das kann bei der Betriebskostenabrechnung relevant werden.

Welche Fragen darf der Vermieter nicht stellen? Bei welchen Fragen darfst du die Unwahrheit sagen?

Wie bereits angesprochen darf der Vermieter keine Fragen stellen, die über sein berechtigtes Interesse im Rahmen des Mietverhältnisses hinausgehen.

Sollte er dies tun, musst du nicht wahrheitsgemäß antworten.

Grundsätzlich darf der Vermieter keine Fragen stellen, die in die Privatsphäre des Mietinteressenten eingreifen. Das bedeutet, die klassischen Fragen nach Musikinstrumenten und –vorlieben sowie nach der Familienplanung sind nicht zulässig.

Darüber hinaus ist der Vermieter nicht berechtigt sich nach Krediten, Mitgliedschaften in Vereinen und Parteien, ethnischer Zugehörigkeit und religiöse Weltanschauungen, Verhalten und Angewohnheiten in Bezug auf Alkohol- und Zigarettenkonsum, Vorstrafen und Daten vorheriger Vermieter zu erkundigen.

Im Zweifelsfall dürfen Sie in diesen Fällen ohne schlechtes Gewissen nicht die Wahrheit sagen!

Was uns die Praxis über die rechtlichen Rahmenbedingungen lehrt?

Scharlatane gibt es unter Vermietern und Mietern, das ist schon mal klar!

Viele Mieter berichten gerade in sehr angespannten Lagen davon, dass eine Einladung zur Besichtigung ohne aussagekräftige Mieterselbstauskunft vorab gar nicht mehr erfolgt.

Das ist natürlich schade und streng genommen nicht zulässig!

Auf der anderen Seite kann man sich natürlich vorstellen, dass es für Vermieter aus rein praktischen Gründen bei der Vielzahl von eingehenden Interessenten kaum möglich ist die Massen zu organisieren und die Mieterselbstauskunft vorab ein hilfreiches Mittel zum Zweck ist.

Darüber hinaus ist es für viele Menschen nachvollziehbar, dass es ein deutlich besseres Gefühl verursacht, einen Eindruck über die Person oder die Familie zu haben, die in das eigene Objekt einzieht.

So oder so, unabhängig davon in welche Situation man sich hinein versetzen möchte, zeigt die Praxis, dass viele Mietsuchende diesen Konflikt als Ihren Vorteil nutzen und richtige Bewerbungen mit persönlichem Anschreiben, privaten Einblicken und allen vorstellbaren Bescheinigungen an potenzielle Vermieter senden.

Das ist natürlich auf freiwilliger Basis nicht verboten und kann in den Augen des Vermieters, ob richtig oder falsch sei mal dahin gestellt, ein entscheidender Vorteil sein.

Immer öfter hört man aber auch davon, dass diese Bewerbungen zwar genutzt, aber mit völlig falschen Informationen bestückt sind. Ob das das adäquate Mittel ist, um den Vermieter zu überzeugen bleibt fraglich.

Am Ende musst du als Mietinteressent abwägen, was in deinen Augen vertretbar ist und was nicht und dich dann für deinen Weg entscheiden.

Kapitel 4:

Welche Unterlagen werden mit der Mieterselbstauskunft eingefordert?


Die Mieterselbstauskunft ist neben den klassischen Fragen häufig gespickt mit eidesstattlichen Erklärungen und Verpflichtungen über Anhänge.



Tipp:
Mögliche weitere Informationen in deiner Gehaltsabrechnung die du nicht mit deinem Vermieter teilen möchtest, kannst du schwärzen.




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Ich freue mich!
Mieterselbstauskunft: beschreibbares PDF und Vorlage zum Download
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5 Kommentare
  • Ralf Kriegel

    Hallo Hr. Karänke,
    der Bericht war gut strukturiert und leicht zu verstehen. Mir hat er sehr geholfen zuverstehen, was zulässig und was nicht ist. Ich tue mich immer schwer zu viele Daten rauszugeben. Hier habe ich einen guten Ansatz.
    Auch das Formular ist hilfreich, weil ich damit festlege was ich herausgebe .
    Danke für die Infa.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Kriegel

  • abu

    baba

  • OldMyke

    Hallo, die Beschreibungen und Erläuterungen erachte ich als sehr ausführlich und umfangreich, jedoch frage ich mich warum das Muster Fragen und Angaben enthält, die ich dem Mieter nicht machen muss, sogar Lügen darf …!
    Ferner, wie soll ich angeben und erklären, die Bedingungen des Mietvertrages zu erfüllen (z.B. jedes Jahr auf eigene Kosten das Carport streichen), wenn ich noch nicht einmal einen Entwurf des Mietvertrages erhalten habe. Selbes gilt auch zum Kündigungsrecht des Vermieters, falls ich nicht die Wahrheit gesagt habe, was ich auch bei bestimmten Fragen, Angaben nicht brauche.
    Dieser Vordruck sollte rechtlich überarbeitet werden, auch zum Schutz des Mieters.

    • Max Karänke

      Hi OldMyke,

      danke für Ihren Kommentar. Genau diesen Zwiespalt versuchen wir ja gerade in dem Text zu diskutieren. Viele Vermieter stellen Fragen die Sie nicht dürfen und viele Mieter wollen trotzdem antworten, um die Wohnung zu bekommen.
      Am Ende muss jeder selber wissen, ob er einen solchen Vermieter haben will oder nicht ehrlich antwortet. Genau diese Spannung versuche ich zu beschreiben.

      Beste Grüße
      Max

  • Drkoc

    Gut Danke

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