Was ist Mietwucher ?

 

Was versteht man eigentlich unter Mietwucher? Was ist Mietwucher und was nicht?
Was kann ich gegen Mietwucher machen?

In diesem Text finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen.

 

 

Themenübersicht:

  1. Mietwucher: Was ist das?
  2. Was gibt es bei dem Verdacht auf Mietwucher zu beachten?
  3. Mietwucher im Gewerbemietrecht
 
 

1. Mietwucher: Was ist das?

 

Zunächst ist festzuhalten: Mietwucher ist eine Straftat!

Mietwucher ist in § 291 StGB geregelt. Dieser definiert Mietwucher als ein auffälliges Missverhältnis zwischen der Höhe der Miete und der Leistung des Vermieters. 

Daraus ergibt sich schnell die Frage was ist auffällig bedeutet.

Auch das ist klar definiert:

Es handelt sich um ein auffälliges Missverhältnis, wenn die ortübliche Vergleichsmiete um 50 % und mehr überschritten wird. Das gilt aber nur, wenn die Höhe der Miete auf eine Ausnutzung des geringen Angebots, Mangellagen, durch den Vermieter zurückzuführen ist.

2. Was gibt es bei dem Verdacht auf Mietwucher zu beachten?

 
 

Zu unterscheiden ist Mietwucher von einer Mietpreisüberhöhung!

Von einer Mietpreisüberhöhungist dann die Rede, wenn laut § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG), eine Miete bei einem zu geringem Angebot 20 bis 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Diese Miete ist dann „unangemessen“.

Leider bleibt in der Praxis dann oftmals die Frage bestehen, was die ortsübliche Vergleichsmiete ist?

Laut § 558 Abs. 2 BGBwird die ortsübliche Vergleichsmiete über Wohnraum bestimmt, der inalso Ausstattung, Lage, Topographie, Größe sowie Art der Wohnung vergleichbar ist. 

Theoretisch ist eine Wohnung als Vergleichsmiete ausreichend, allerdings wird oftmals nach einem Querschnitt über mehrere vergleichbare Wohnungen gefragt, da jede Wohnung etwas anders ist.

Eine genaue Zahl an zu erbringenden Vergleichsmieten ist nicht bestimmt. Manchmal reicht eine Wohnung und manchmal sind es zehn Wohnungen aus denen ein Querschnitt ermittelt werden muss.

3. Mietwucher im Gewerbemietrecht:

 
 

In diesem Bereich ist die Lage weniger eindeutig.

Im Gewerbemietrecht ist die Rede von Wucher wenn die Vergleichsmiete um 100% überschritten wird. Das ist zumindest die Faustformel mit der gerechnet wird.

Ganz einig ist man sich hier allerdings nicht. Grundsätzlich sind gewerbliche Mietverträge anders zu betrachten als Wohnungsmieten.

Das OLG Koblenz wies bspw. eine Klage eines Mieters ab, der monatlich 10.000 € Miete statt 7.500 € zahlte. 7.500 € war die ortsübliche Vergleichsmiete in dieser Lage. Das Gericht sah dennoch kein rechtliches Problem mit der Höhe der Miete.

Grundsätzlich lässt sich festhalten: Das Wohnraummietrecht ist strenger als das Gewerbemietrecht.

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