Das Sondereigentum ist ein Eigentum eines einzelnen an einer abgeschlossenen Einheit, wie beispielsweise eine Wohnung.
Das bedeutet beispielsweise: In einem Mehrfamilienhaus gehört jedem Eigentümer seine Wohnung oder sein Garagenstellplatz alleine.
Die Grundlage hierfür ist die Teilungserklärung. In einer Teilungserklärung steht wem genau was in einem Haus gehört– alles ist zugeordnet.
Die Teilungserklärung unterscheidet zwischen Sondereigentum und Miteigentumsanteilen.
In der Teilungserklärung finden sich demnach auch die Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum.
Das bedeutet: Jedem Eigentümer gehören beispielsweise 1/10 einer jedes Quadratmeters im Flur und/oder vom Dach, auch wenn er dieses nicht nutzt.
Eine Wohnung ist ein Volleigentum und das Sondereigentum ist fast gleichgestellt mit diesem.
Ein Sondereigentum kann auch eine Gewerbefläche, ein Gargenstellplatz, eine Werkstatt oder ein Lagerraum sein, wenn diese in sich abgeschlossen sind.
Das ist geregelt in § 3 Wohnungseigentumsgesetzt Abs. 2.