Erbschaftssteuerrechner

Berechnen Sie die Steuer bei Erbschaft und Schenkung

www.karaenke.com

1. Wählen Sie bitte die Art des Vermögens

Erbschaft
Schenkung

2. Ihr Verhältnis zum Verstorbenen

Bestattungskosten (max. 10300€)

Abwicklungskosten (€)

3. Wert Ihrer erworbenen Erbschaft

Privatvermögen (EUR)

Immobilien

Selbstgenutzte Wohnimmobilie (Familienheim)

Ist die vererbte Immobilie zur Selbstnutzung bestimmt, gilt für dieses Objekt eine besondere Regelung.
Zwischen Ehegatten kann die Immobilie steuerfrei vererbt/ verschenkt werden, vorrausgesetzt dieser nutzt die Immobilie nach der Vererbung/Schenkung für mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken.
Gleiches gilt für Kinder (allerdings nur im Falle der Vererbung). Nutzt das Kind, welches die Immobilie erbt, diese für mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken, kann die Immobilie steuerfrei geltend gemacht werden. Allerdings gilt die Steuerfreiheit nur bis zu einer Wohnfläche von 200m^2. Übersteigt die Wohnfläche diesen Wert, muss sie anteilig besteuert werden.

Immobilienwert (EUR)

Weitere Immobilien

Immobilie 2

Immobilienwert (EUR)

Immobilie 3

Immobilienwert (EUR)

Brutto Erbe (brutto)
100.000,00
Steuerklasse
1
  • Steuerklasse 1: Ehepartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel
  • Steuerklasse 2: Eltern/Großeltern, Geschwister, Neffen/Nichten, Schwiegereltern/-Kinder, geschiedene Ehepartner
  • Steuerklasse 3: Cousin/Cousine, Grosneffe/ Großnichte, nicht verwandte Erben
Steuerfreibetrag (€)
500.000,00

Die Höhe des Steuerfreibetrags ist abhängig von dem Verwandschaftsgrad:

  • Ehepartner 500.000€
  • Kinder sowie Stiefkinder 400.000€
  • Enkel 200.000€
  • Urenkel 100.000€
  • Alle weiteren 20.000€

Hinzu kommen bei der Erbschaft Abwicklungskosten und Bestattungskosten bis maximal 10.300€, bei der Schenkung nur die Abwicklungskosten.

Ist die vererbte/verschenkte Immobilie zur Selbstnutzung bestimmt, erscheint diese ebenfalls im Steuerfreibetrag.

zu versteuerndes Erbe (€)
0
Steuersatz
x 7,00%

Steuerklasse 1

  • Bis 75.000€ beträgt der Steuersatz 7%
  • Bis 300.000€ beträgt der Steuersatz 11%
  • Bis 600.000€ beträgt der Steuersatz 15%
  • Bis 6.000.000€ beträgt der Steuersatz 19%
  • Bis 13.000.000€ beträgt der Steuersatz 23%
  • Bis 26.000.000€ beträgt der Steuersatz 27%
  • Darüber hinaus beträgt der Steuersatz 30%

Steuerklasse 2

  • Bis 75.000€ beträgt der Steuersatz 15%
  • Bis 300.000€ beträgt der Steuersatz 20%
  • Bis 600.000€ beträgt der Steuersatz 25%
  • Bis 6.000.000€ beträgt der Steuersatz 30%
  • Bis 13.000.000€ beträgt der Steuersatz 35%
  • Bis 26.000.000€ beträgt der Steuersatz 40%
  • Darüber hinaus beträgt der Steuersatz 43%

Steuerklasse 3

  • Bis 6.000.000€ beträgt der Steuersatz 30%
  • Darüber hinaus beträgt der Steuersatz 50%
zu zahlende Steuern (€)
0