Im Idealfall informieren Sie die Bewohner Ihrer Mietwohnung schon frühzeitig persönlich darüber, dass Sie die Wohnung demnächst selbst benötigen und erklären ihnen die Umstände.
Nachvollziehbare Gründe schaffen eher Verständnis bei Ihren Mietern. Zudem haben Ihre Mieter bei frühzeitiger Information ausreichend Zeit, um sich eine neue Wohnung zu suchen.
Die Wohnungskündigung erfolgt schriftlich. Eine Übermittlung per E-Mail reicht nicht aus. In diesem Fall wäre die Wohnungskündigung unwirksam. Sie müssen genau darlegen, warum Sie den Wohnraum selbst benötigen und wer zukünftig einzieht. Eine Ausnahme von dieser Pflicht besteht lediglich bei der Vermietung in einem Zweifamilienhaus oder einer Einliegerwohnung.
Dabei ist es nicht erforderlich, alle persönlichen Daten der zukünftigen Wohnungsmieter anzugeben. Dennoch sollte für den Mieter klar ersichtlich sein, für wen Sie den Eigenbedarf anmelden.
Soll beispielsweise eine pflegebedürftige Angehörige oder eine Pflegeperson in die Wohnung einziehen oder benötigen die eigenen Kinder und andere Angehörige dringend eine Wohnung, so geben Sie dafür in der Eigenbedarfskündigung den Grund an.
Möchten Sie als Vermieter die Wohnräume entfernten Verwandten zur Verfügung stellen, muss das Schreiben die Gründe dafür enthalten. Gleichzeitig müssen Sie darlegen, wie eng die Verbundenheit zu diesen Personen ist.
Planen Vermieter die Nutzung der Mietwohnung zukünftig als Zweit- oder Ferienwohnung, ist eine genaue Angabe über die Häufigkeit erforderlich.
Ferner muss das Schreiben einen Hinweis auf das gesetzliche Widerspruchsrecht des Mieters enthalten.
Besitzen Sie mehrere Wohnungen, von denen in absehbarer Zeit eine frei wird, müssen Sie diese als Alternative anbieten. Ein weiterer notwendiger Punkt im Kündigungsschreiben ist die Kündigungsfrist.