Flurkarte
umgangssprachlich auch Liegenschaftskarte, Katasterkarte genannt
In diesem Text erkläre ich Ihnen was es mit der Flurkarte auf sich hat, was in der Flurkarte steht, wo Sie eine Flurkarte bekommen und zeige Ihnen ein Beispiel.
Zudem beantworte ich die häufigsten Fragen bzgl. der Flurkarte.
Klingt es nach dem was Sie suchen? Wenn ja sind Sie hier genau richtig.
Kapitelübersicht:
- Was ist eine Flurkarte? Erfahre was in der Flurkarte steht
- Die Flurkarte lesen
- Beispiel inkl. Beschriftung
- Antworten auf Häufige Fragen
1. Was ist eine Flurkarte? Erfahre was in der Flurkarte steht:
Eine Flurkarte wird auch Liegenschaftskarte genannt.
Sie ist eine Karte in der Liegenschaften aus der Vogelperspektive eingezeichnet sind. Abgebildet sind Straßen, so genannte Flurstücke und Gebäude.
Die Flurkarte zeigt alle Liegenschaften bzw. Grundstücke in nummerierter Form für das gesamte Bundesgebiet.
Jedem Flurstück ist eine Nummer zugeordnet. Ein Grundstück kann aus 1 oder mehreren Flurstücken bestehen. Die Zahlen sind die so genannten Flurstücksnummern.
Dies gilt als Schutz für Eigentumsverhältnisse und ist ein amtliches Register in Ergänzung des Grundbuches.
Die Grundstücksgrenzen sind auf der Flurkarte geometrisch abgemessen und amtlich vermessene Grundstücksgrenzen.
Darüber hinaus ist auf der Flurkarte die Nutzungsart eines Grundstücks ausgewiesen.
Die Flurkarte genießt öffentlichen Glauben, was so viel bedeutet wie, dass sie verbindlich sind und die Angaben verbindlich sind.
Flurkarten werden meistens in den Maßen 1:500 oder 1:1000 genutzt.
Die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) hat die analoge Flurkarte mittlerweile ersetzt. In Bayern heißt diese Digitale Flurkarte (DFK).
2. Die Flurkarte lesen:
Auf einer Flurkarte finden Sie immer die folgenden Angaben:
- Blattrahmen mit Flurnummer der Flurstücke eines Grundstücks
- Bezeichnung der Gemarkung
- Maßstab des Blattes und wer es erstellt hat (Gemeinde/Landkreis/Stadt)
- Nutzungsart des Grundstücks bzw. der Flurstücke (z.B. Wohnen oder Gewerbe)
- Flurstücke und Flurstücknummern inkl. Begrenzungen (auch Parzellen genannt)
- Gemeindegrenzen und Gemarkung
- Das Gebäude, das auf den Grundstück bzw. den Flurstücken steht
- Bodenschätzungsmerkmale
- Böschungen, Hecken, Bepflanzungen, Zäune und ggf. Vermessungspunkte sind teilweise auch auf einer Flurkarte ausgewiesen (eher selten)
3. Beispiel Flurkarte:
Auf einer Flurkarte sind je nach Maßstab ein bis mehrere Flurstücke zu sehen. Die Flurstücke sind nummeriert.
Unser Beispiel (gelb umrandet) hat die Flurstücknummer 9.
Auf den Flurstücken sehen Sie immer die groben Umrisse der Gebäude sowie die Flurstücknummern.
Auf der Karte sehen Sie Straßen, öffentliche Gebäude und manchmal, wie hier in unserem Beispiel sogar Bäume.
4. Antworten auf häufige Fragen:
Was kostet eine Flurkarte?
Die Kosten belaufen sich meiner Erfahrung nach auf 10 bis 60 € je nach Stadt und Gemeinde.
Was ist ein Flur und ein Flurstück?
Das Wort Flur ist eine andere Bezeichnung für das Wort Flurstück. Heutzutage wird es teilweise noch für landwirtschaftlich genutzten Boden genutzt.
Was versteht man unter Lageplan?
Meistens ist damit eine zeichnerische Abbildung eines Objektes und dessen Umgebung inkl. Maßstabszeichnungen gemeint.
Ein Lageplan, auch amtlicher Lageplan genannt, wird in der Regel für einen Bauantrag benötigt. Dieser ist Teil des Bauantrages laut Bauordnung.
Was ist ein Liegenschaftskataster?
Ein Liegenschaftskataster ist die Gesamtübersicht über alle Flurstücke eines Landesgebietes.
Wenn ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster angefragt wird ist dies gleichbedeutend mit einer Flurkarte des betreffenden Grundstücks bzw. Furstücks. Es ist lediglich ein anderer Begriff.
Flurkarte gleich Bebauungsplan?
Nein! Auf der Flurkarte ist zwar die aktuelle Bebauung abgebildet, allerdings ist diese nicht mit einem Bebauungsplan gleichzusetzen.
Den Bebauungsplan können Sie in den meisten Fällen online einsehen und benötigen kein berichtigtes Interesse, anders als beim Grundbuch. Für weitere Informationen zum Bebauungsplan sollten Sie unbedingt meinen Kurztext zum Bebauungsplan lesen.
Automatisierte Liegenschaftskarte, was ist das?
Grundlage der Liegenschaftskarte ist das Liegenschaftskataster. Die Liegenschaftskarte ist ein Auszug des Katasters. Das Kataster beruht heutzutage auf einer automatisierten Karte aus der automatisierte Auszüge (automatisierte Liegenschaftskarten) entnommen werden können.
Die automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) zeigt einen Auszug aus dem automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB), welches jedes Grundstück in der Bundesrepublik erfasst hat. Somit ist jedes Grundstück in Deutschland einem Eigentümer zugeordnet.
In Bayern wird die Automatische Liegenschaftskarte, Digitale Flurkarte (DFK) genannt.
Woher bekomme ich eine Flurkarte?
Eine Flurkarte bzw. Lageplan bekommt jeder beim zuständigen örtlichen Katsteramt.
Vom Liegenschaftsamt wird die Ansicht vertreten, mein Grundstück sei während der Separation entstanden und nicht vermessen worden. Dennoch ging mir von einem ehemaligen Katasteramt eine Liegenschaftskarte, mit Meterangaben der Grenzverläufe zu. In den weiteren Liegenschaftskarten wurden Grenzverläufe angegeben, wobei aber nicht jeder den vorhandenen Tatsachen entspricht. Da Liegenschaftskarten als rechtmäßige Dokumente bezeichnet werden, sollten auch die darin dargelegten Verläufe einer Rechtmäßigkeit entsprechen. Eine Grenze meines Grundstück wurde bereits zweimal vermessen, da – per Luftaufnahme! – festgestellt wurde, die Grenze des Nachbargrundstück würde durch mein Wohnzimmer verlaufen. Durch diese Vermessungen wurde aber festgestellt, das der betreffende Grenz –
verlauf – laut Mutter Rolle! – bereits seit 1638 vorhanden ist und somit NICHT! durch mein Wohnzimmer verläuft. Da mir aber vom Liegenschaftsamt keine rechtlichen Nachweise meiner Grundstücks -grenzen vorgelegt werden, obwohl diese bereits seit 1638 in der Mutter Rolle vermerkt sind, wird mir von dieser Stelle eine Neuvermessung meines Grundstück “empfehlen!”. Leider wurde vom Nachbar sein Zaun auf meinem Grundstück erstellt, sodass dadurch von mir ca. 60 m² nicht genutzt werden können. Um dieses Problem zu beseitigen, ist es notwendig, die rechtlichen Nachweise meiner Grundstücksgrenzen vorweisen zu können, welches mir aber ( zur Zeit noch nicht ) möglich ist, da – wie bereits zuvor angegeben – mein Grundstück angeblich nicht vermessen wurde. Es würde mich daher interessieren, auf welcher Art vom Liegenschaftsamt die Größe meines Grundstück ( welches mit 490 m² angegeben wird ), sowie dessen Grenzverläufe ( wobei von einem ehemaligen Katasteramt auch noch die Meter Angaben der Grenzverläufe angegeben wurden ) festgestellt werden konnte?!” Da Liegenschaftskarten mit einem Maßstab von 1:1000 ausgestellt werden, konnte festgestellt werden, das die Mehrzahl dieser Maße mit den vorhandenen Tatsachen überein stimmen, nur nicht der Grenzverlauf zwischen dem Nachbarzaun und meiner Grundstücksgrenze. Es würde mich daher interessieren, wie und unter welchen Voraussetzungen
eine Klärung zu finden ist?
Freundlichst, Rolf Hödicke
Hallo Herr Hödicke,
das hört sich in der Tat kompliziert an. Ich kann Ihnen leider nur empfehlen einen Vermessungsingenieur aus Ihrer Stadt einzuschalten, der Sie in der Sache berät und unterstützt.
Lassen Sie sich vom örtlichen Bauamt den Lageplan mit Dtrasse und Nachbarhäuser zeigen Mi den Heft Band Flurstücksnummern. und den GRENZPUNKTEN….diese Grenzpunkte sind maßgeblicher Bestandteil für Berechnung der Grundsteuer, Flächenwasser etc.
Diese Punkt-Maße sind nicht streitbar ! Hat der Nachbar über die Grenze einen Zaun erstellt. .müssen Sie dies Ihrem Nachbar per Anwalt mitteilen.. und Notfalls durch * Neuen Punkt mittels Vermessungbüro dokumentieren…
Das Vermessungsamt reicht die neuen Daten beim Grundbuchamt ein um eine NEUFESTSETZUNG zu dokumentieren…. Beeilen Sie sich bevor der Nachbar etwas darauf baut…Belastungsverbot durch RA erlassen.
Doch zunächst, *suchen* SIE den Zaun-Grenzpunkt..( vielleicht bewußt verschwunden ? ) dann weiteres wie oben beschrieben… Ohne Fach- Anwalt Baurecht läuft nichts.
Haben öffentliche Straßen auch eine Flustücksnummer?
Hallo Herr Lampe, hallo Herr Kränke !
Jede Fläche in Deutschland besitzt eine Flurstücksnummer, also auch Straßen.
MfG
Erdelmann