Mietkautionsversicherung

Du ziehst in eine neue Wohnung und hast kein Geld für die anfallende Mietkaution parat? Wen wunderts!

Damit bist du nicht allein! Als wäre ein Umzug in die neue Wohnung nicht teuer genug – der Umzugswagen oder gar das Umzugsunternehmen, die Materialien für kleinere oder größere Renovierungsarbeiten, die Übernahme der Küche des Vormieters, das ein oder andere neue Möbelstück etc. – jetzt kommt auch noch die Mietkaution!!!

Wer soll das eigentlich bezahlen?

Hast du schon mal an eine Kautionsversicherung gedacht?

Die Mietkautionsversicherung ist eine von verschiedenen Alternativen zur klassischen Mietkaution.

In diesem Artikel erkläre ich dir alles, was du über das Thema Mietkautionsversicherung wissen solltest.

Aber schauen wir uns erstmal in Ruhe die Fakten an.

Mietkaution: Was ist und soll das?

In Deutschland darf ein Vermieter von dem Mieter für die Vermietung seiner Wohnung, genau genommen für die Vermietung von Wohnräumen, bis zu 3 Monatsmieten (kalt) Kaution verlangen. Die meisten Vermieter fordern die Zahlung von diesen drei Monatsmieten als Mietkaution auch in vollem Umfang ein.

Mehr darf er allerdings nicht verlangen! Auch nicht wenn es im Mietvertrag steht!

Hintergrund der Mietkaution ist die Sorge der Vermieter, die vermieteten Räume könnten mit vom Mieter verursachten Schäden hinterlassen werden, oder der Mieter könnte sich nach Auszug weigern die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung zu zahlen. So nimmt sich der Vermieter mit der Kaution eine Art Sicherheit für den Fall seine Sorge erfüllt sich.

Mietkautionsversicherung: Was ist das?

Die Mietkautionsversicherung ist eine Alternative zur Zahlung der Mietkaution als klassische Überweisung oder Barkaution durch den Mieter.

Veranschaulichen wir es an einem Beispiel:

Du hast endlich eine neue Wohnung gefunden und den Mietvertrag schon unterschrieben. Die Wohnung kostet dich z.B. monatlich 500 € Miete kalt. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass du zum Tag des Mietbeginns 3 Kaltmieten Kaution auf ein Kautionskonto des Vermieters überweisen musst. Das sind dann insgesamt 1.500 Euro Mietkaution.

Diese 1.500 Euro Kautionssumme hast du aber leider nicht bzw. möchtest du eigentlich für etwas anderes zurücklegen oder ausgeben. Hier kommt die Mietkautionsversicherung ins Spiel!

Bei der Mietkautionsversicherung schließt du mit einer Versicherung einen Vertrag. Diese übernimmt dann die Bürgschaft bei deinem Vermieter für dich als Mieter. Als Gegenleistung dafür zahlst du monatlich oder pro Jahr einen Beitrag an die Versicherung.

Die Mietkautionsversicherung ist also nichts anderes als eine Bürgschaft einer Versicherung bei deinem Vermieter für dich. Genau genommen ist die Mietkautionsversicherung eine Kautionsbürgschaft nach § 551 BGB.

Der Vermieter bekommt statt der Kautionssumme eine Bürgschaftsurkunde der Versicherung.

Ziehst du irgendwann aus der Wohnung wieder aus und der Vermieter ist mit allem zufrieden bekommst du die Bürgschaftsurkunde von ihm einfach wieder zurück. Schickst du diese an die Versicherung zurück, kündigst du damit deine Mietkautionsversicherung.

Die Mietkautionsversicherung kann als privater und gewerblicher Mieter genutzt und abgeschlossen werden.

Der Vorteil der Kautionsversicherung liegt auf der Hand: Du musst nicht parallel zum Umzug den vollen Betrag der Mietkaution aufbringen und dein Konto plündern. Darüber hinaus muss der Vermieter deine Bonität nicht mehr prüfen, weil das die Versicherung schon getan hat, wenn er die Bürgschaft in der Hand hält.

Der Nachteil: Du hast durch die Versicherung Kosten, die du nicht hättest wenn du die Summe selbst aufbringen müsstest.

Wie teuer ist eine Mietkautionsversicherung?

Die Kosten einer Mietkautionsversicherung belaufen sich in der Regel auf 4 bis 6 % der Kautionssumme im Jahr.

Bedeutet bei unserem Beispiel (1.500 € Kautionssumme) zwischen 60 und 90 € im Jahr. Je nach Versicherungsvertrag kannst du die Versicherung monatlich oder einmal im Jahr zahlen.

Wann zahlt die Mietkautionsversicherung?

Es gibt drei Möglichkeiten bei denen der Vermieter auf die Mietkautionsversicherung zurück greifen kann.

  1. Du hast Mietrückstände oder zahlst die Betriebskosten nicht
  2. Du hast Schäden in der Wohnung hinterlassen
  3. Du hast im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht vorgenommen

In diesen Fällen kann dein Vermieter mit der Bürgschaftsurkunde auf den Versicherer zugehen und seine Forderungen anmelden.

Aber Vorsicht! Dabei bleibt es nicht!

Der Versicherer wird im nächsten Schritt auf dich zugehen und das Geld von dir einfordern.

Hier gibt es zwei verschiedene Arten der Mietkautionsversicherung:

Die Mietkautionsversicherung als Bürgschaft auf erstes Anfordern und die Mietkautionsversicherung ohne Bürgschaft auf erstes Anfordern.

Der wichtige Unterschied ist hier, dass dein Vermieter bei der Mietkautionsversicherung als Bürgschaft auf erstes Anfordern bei Meldung einer Forderung direkt das Geld von der Versicherung überwiesen bekommt. Solltest du damit nicht einverstanden sein, kannst du im Nachhinein nur noch Klagen.

Bei der Mietkautionsbürgschaft ohne den Zusatz kannst du Einspruch einlegen bevor die Versicherung an den Vermieter zahlt.

Der Haken an der Sache ist: Die meisten Vermieter bestehen auf die Mietkautionsversicherung als Bürgschaft auf erstes anfordern.

Welche Mietkautionsversicherung? Worauf sollte ich achten?

Eine Mietkautionsversicherung, top! Aber auf welche Kriterien sollte ich bei der Auswahl der Mietkautions Versicherung achten?

Hier einige Punkte:

  • Mache unbedingt einen Preisvergleich! es macht schon einen Unterschied ob du 45 Euro oder über 100 Euro zahlst, oder!?
  • Achte darauf dass du eine flexible Vertragslaufzeit hast und die Versicherung endet sobald du die Bürgschaftsurkunde zurück gesendet hast.
  • Im Idealfall schließt du, wenn dein Vermieter einverstanden ist, eine Versicherung für deine Mietkaution ohne den Zusatz “erstes Anfordern” ab.

Kann der Vermieter eine Mietkautionsversicherung ablehnen?

ja, der Vermieter hat in Deutschland das Recht eine Mietkautionsversicherung abzulehnen. Du solltest das also am besten so früh wie möglich mit deinem Vermieter klären und einfach mal nachfragen.

Sollte er die Kautionsversicherung für deine Mietkaution tatsächlich ablehnen, nicht den Kopf in den Sand stecken! Dann bleibt dir noch der Mietkautionskredit.

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