Natürlich stellt sich die Frage, warum die Nebenkosten so detailliert im Mietvertrag aufgeschlüsselt werden. Wäre eine pauschale Gesamtmiete nicht deutlich einfacher?
Hier verwehrt sich das Bundesgerichtshof mit folgender Argumentation: Die Nebenkosten, vor allem Heizkosten, sollen bedarfsgemäß abgerechnet werden. Wer mehr verbraucht, soll auch mehr zahlen und somit zum Energiesparen angeregt werden.
Zu den wenigen Ausnahmen gehören Studentenwohnheime, vermietete Zimmer und Häuser mit maximal zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird.