Die Vermieterbescheinigung:

Eine Erklärung inkl. Muster einer Wohnungsgeberbestätigung

 

In diesem Artikel finden Sie alles zum Thema Vermieterbescheinigung, sowie ein Muster mit dem der Vermieter eine Vermieterbestätigung ausstellen kann.

Themenübersicht:

  1. Grundlagen Vermieterbescheinigung
  2. Warum brauche ich eine Vermieterbescheinigung?
  3. Was steht in der Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung?
  4. Wann muss ich mich ummelden?
  5. Was passiert, wenn ich mich nicht ummelde?
  6. Darf der Vermieter für die Ausstellung der Vermieterbescheinigung Geld verlangen?
  7. Vermieterbescheinigung Muster

 

1. Grundlagen Vermieterbescheinigung

Die so genannte Vermieterbescheinigung heißt genau genommen offiziell Wohnungsgeberbestätigung.

In dieser Wohnungsgeberbestätigung bestätigt ein Vermieter seinem Mieter, den Wohnsitz in dem angegebenen Wohnraum.

Die Wohnungsgeberbestätigung wird beim Einwohnermeldeamt für die Anmeldung eines Wohnsitzes benötigt.

In Deutschland gilt das Meldegesetz, nach dem sich Einwohner einer Gemeinde/Kommune beim Einwohnermeldeamt mit festem Wohnsitz melden müssen. Dies geht nur, wenn der Wohnsitz dem Meldepflichtigen gehört oder der Meldepflichtige eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegt.

Umgangssprachlich wird die Wohnungsgeberbestätigung auch

# Wohnungsbescheinigung,

# Bescheinigung des Wohnungsgebers, oder

# Vermieterbescheinigung 

genannt.

 

 

2. Warum brauchen Sie eine Vermieterbescheinigung?

 

Seit dem Jahr 2015, genau genommen dem 01.11.2015, sind Vermieter verpflichtet, den Ein- und Auszug von Mietern schriftlich zu bestätigen.

Sinn und Zweck der Angelegenheit ist es, dass Mieter keine Scheinanmeldung mehr gegenüber dem Einwohnermeldeamt tätigen können. Es handelt sich hierbei um eine von vielen Maßnahmen die eingeleitet wurden, um beispielsweise Kreditkartenbetrügern und anderen kriminellen eine Scheinanmeldung zu erschweren.

Seit dem 01.11.2016 muss der Mieter keine Vermieterbescheinigung mehr einreichen, wenn er sich in einer Kommune abmeldet.

Abmelden, müssen sich Einwohner nur noch, wenn Sie ins Ausland ziehen und somit ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden.

Geregelt ist das in § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG).

 

 

3. Was steht in der Wohnungsgeberbestätigung?

Die Vermieterbestätigung ist ein meldepflichtiger Vorgang bei dem Einzug- und Auszugsdatum wichtig sind.

Das muss in der Vermieterbestätigung stehen:

  1. Name und Anschrift des Vermieters oder des Wohnungsgebers
    (kann auch der Hauptmieter sein)
  2. Name der meldepflichtigen Person oder der Personen
  3. Adresse/Anschrift der Wohnung
  4. Art des Vorgangs: handelt es sich um das Einzugs- oder Auszugsdatum

 

Laut § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetzt (BMG) müssen diese Vorgaben eingehalten werden.

Demnach sind alle diese Informationen auch zu beachten, wenn es sich um einen Untermietvertrag handelt. In diesem Fall muss dann der Hauptmieter die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen.

4. Wann muss ich mich ummelden?

Sie müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach Umzug in der neuen Stadt/Kommune unter der Wohnanschrift beim Einwohnermeldeamt melden.

Wichtig ist hierbei zu beachten, dass es sich um den Zeitraum des Umzugs handelt und nicht um das Datum im Mietvertrag.

Demnach ist nicht das Mietverhältnis ausschlaggebend, sondern der Tag des Einzugs.

5. Was passiert, wenn ich mich nicht ummelde?

Grundsätzlich ist jeder Bürger verpflichtet sich zu melden.

Melden Sie sich nicht um, so sind Strafen bis zu 1.000 € zu bezahlen.

Beachten Sie:

Der Vermieter (Wohnungsgeber) ist gesetzlich verpflichtet Ihnen eine Vermieterbescheinigung seinem Mieter auszuhändigen.

Wenn Sie keine Wohnungsgeberbestätigung bekommen haben, weisen Sie den Vermieter im Zweifel darauf hin und melden Sie sich bei der örtlichen Meldebehörde um keine Strafe zu riskieren, denn ein Bußgeld bezahlt keiner gerne.

 

6. Darf der Vermieter für die Ausstellung der Vermieterbescheinigung Geld verlangen?

Laut § 307 BGB sind solche Klauseln nicht erlaubt und rechtswidrig, da es sich um die Pflicht eines Vermieters handelt.

Entscheidend hierfür war auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 05.03.209 – 307 S 144/08.

 

7. Vermieterbescheinigung Muster

Grundsätzlich reicht ein formloses Schreiben des Vermieters, wenn alles Angaben enthalten sind.

Wer lieber ein Muster für die Vermieterbescheinigung nutzt, der findet hier ein beschreibbares PDF als Vorlage für eine Vermieterbescheinigung.

Noch keine Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar:

[ssba-buttons]