Seit dem Jahr 2015, genau genommen dem 01.11.2015, sind Vermieter verpflichtet, den Ein- und Auszug von Mietern schriftlich zu bestätigen.
Sinn und Zweck der Angelegenheit ist es, dass Mieter keine Scheinanmeldung mehr gegenüber dem Einwohnermeldeamt tätigen können. Es handelt sich hierbei um eine von vielen Maßnahmen die eingeleitet wurden, um beispielsweise Kreditkartenbetrügern und anderen kriminellen eine Scheinanmeldung zu erschweren.
Seit dem 01.11.2016 muss der Mieter keine Vermieterbescheinigung mehr einreichen, wenn er sich in einer Kommune abmeldet.
Abmelden, müssen sich Einwohner nur noch, wenn Sie ins Ausland ziehen und somit ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden.
Geregelt ist das in § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG).