Was bedeutet Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung?
Gehen wir von folgendem Fall aus: Sie verkaufen Ihre Immobilie an eine dritte Partei. Diese sichert Ihnen zu, den Kaufpreis fristgerecht zu zahlen, kommt dieser Verpflichtung aber nicht nach. Nun haben Sie zwar einen Anspruch auf die Zahlung. Sie müssen diese aber noch durchsetzen.
Für gewöhnlich bleibt Ihnen nur der Rechtsweg, um an Ihr Geld zu kommen. Das ist nicht nur zeitaufwändig, sondern auch teuer. Außerdem ist der Ausgang ungewiss, sodass Sie schlimmstenfalls nur einen Bruchteil der Kosten zurückbekommen.
Die Zwangsvollstreckungsunterwerfung beschleunigt diesen Vorgang. Wenn eine Partei sich nicht an ihre vertragliche Verpflichtung hält, kann es sofort zu einer Zwangsvollstreckung kommen – ohne dass ein gerichtliches Verfahren nötig wäre.
Stattdessen wenden Sie sich als geschädigte Partei an Ihren Notar. Dieser stellt Ihnen nach Prüfung des Falls eine vollstreckbare Ausfertigung des Vertrags aus. Der notariell beglaubigte Vertrag wird somit zu einem Vollstreckungstitel, der dasselbe Gewicht wie ein Gerichtsurteil hat.
Der Geschädigte kann damit den Gerichtsvollzieher mit der sofortigen Zwangsvollstreckung beauftragen.