Bedarfsausweis

Energieausweis: Bedarfsausweis 2021

 

Wann brauche ich den Bedarfsausweis, wie läuft die Ausstellung ab und was steht in diesem Dokument? Die Antworten auf diese Fragen gibt es hier!

Wer den Kauf von einem Haus oder einer Wohnung in Betracht zieht, möchte genau über die verschiedensten Eigenschaften des interessanten Objektes informiert sein. Die Kennwerte zum Energieverbrauch können einen wichtigen Vergleichs- und Entscheidungsfaktor für potenzielle Käufer darstellen. Darum gibt es den Energieausweis oder Energiepass, in dem unter anderem steht, welche Energieeffizienzklasse eine Immobilie hat und wie die Anlagetechnik (Heizanlage) aussieht.

Der Bedarfsausweis – die umfangreiche Version des Energieausweises – begutachtet zur Beurteilung ausschließlich das Gebäude selbst.

Das Energie- und Heizverhalten der Nutzer berücksichtigt er nicht. In der Erstellung ist dieser Ausweis etwas aufwendiger.

Der Verbrauchsausweis zieht im Unterschied dazu in erster Linie die Verbrauchsdaten der Bewohner heran (z. B. anhand der letzten Heizkostenabrechnungen).

Das bedeutet: Das Verhalten der Nutzer ist ausschlaggebend dafür, welche Energieeffizienz-Klasse einer Immobilie zugeschrieben wird.

Bedarfsausweis

Jeder Eigentümer und Kaufinteressent sollte wissen: Die Unterschiede in der Analyse und Berechnung des Energieverbrauchs spiegeln sich direkt in den Ergebnissen der beiden Energieausweise wider! Beide stellen aber eine Grundlage dar, anhand derer die Höhe der Strom- und Nebenkosten von einem Haus oder einer Wohnung gut eingeschätzt werden kann.

Wie genau unterscheiden sich die Ergebnisse der beiden Ausweise?

Beim Bedarfsausweis drücken die Angaben den Energiebedarf des Gebäudes aus. Ob die vorherigen Bewohner häufig im Urlaub waren oder im Sommer täglich die Klimaanlage lief, spielt für die Daten im Ausweis keine Rolle. Zum Vergleich: Im Verbrauchsausweis wirken sich genau diese Dinge aus – also der tatsächliche Energieverbrauch der Nutzer. Dieser könnte beispielsweise bei sparsameren Bewohnern niedriger aussehen.

Preise: Wie viel wird die Erstellung des Energieausweises kosten?

Für Bedarfsausweise sind mindestens 300 Euro, meist aber 400 Euro bis 500 Euro fällig. Verbrauchsausweise kosten weniger als 100 Euro. Achtung: Nicht immer ist der höhere Preis des Bedarfsausweises gleichbedeutend mit besserer Qualität! Beauftragen Sie unbedingt einen Experten damit, dieses wichtige Dokument auszustellen. Bei der Ermittlung der Angaben muss er oder sie sehr gründlich vorgehen. Sie haben grundsätzlich auch das Recht, um eine Nachbesserung zu bitten, wenn Sie mit den Leistungen des Fachmannes unzufrieden sind.

Wann ist welcher Energieausweis Pflicht?

Grundsätzlich ist ein Energieausweis in Deutschland für jedes Gebäude Pflicht – für Wohngebäude ebenso wie für Nichtwohngebäude. Energieausweise werden dabei nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt, sondern nur für das gesamte Haus. Hat ein Eigentümer keinen der Ausweise in seinem Besitz, kann das bis zu 15.000 Euro Bußgeld zur Folge haben! Das steht so in der Energieeinsparverordnung (ENEV) vom 1. Mai 2014. Ausnahmen von der Energieausweispflicht gibt es aber: für denkmalgeschützte Gebäude und Immobilien mit weniger als 50 m² Fläche.

Achtung: Ohne Energieausweis ist in Deutschland weder der Verkauf noch die Vermietung von Immobilien möglich! Das ist auch sehr sinnvoll. Denn Energieausweise liefern wichtige Anhaltspunkte zu den Bedarfs- und Verbrauchswerten: Anhand der Effizienzklassen können Sie ähnliche Gebäude einfach vergleichen.

Um die Qualität jedes Energiepasses besser nachvollziehen zu können, ist seit 2014 für Energiepässe eine Registrierung notwendig. Der Anteil an Energieausweisen, der tatsächlich überprüft wird, ist bisher aber recht niedrig.

Wann muss ein Bedarfsausweis erstellt werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie einen Bedarfsausweis erstellen lassen. Das ist zum Beispiel bei sehr alten oder sehr neuen Gebäuden der Fall. Auch, wenn Sie von Zuschüssen oder Fördermitteln profitieren wollen, ist ein Bedarfsausweis notwendig. Der Verbrauchsausweis reicht dann nicht aus. Über die Förderprogramme der KfW beispielsweise haben Sie nur Anspruch auf Fördermittel bei Krediten, wenn Sie laut Bedarfsausweis ein Effizienzhaus erwerben.

Wann welcher Energieausweis? Eine Übersicht:

Neubauten (weniger als 3 Jahre alt) –> Bedarfsausweis

Grund: Nicht genügend Abrechnungsperioden vorhanden

Wohngebäude mit vier oder weniger Wohneinheiten mit Bauantrag vor 1977, die danach nicht energetisch saniert wurden –> Bedarfsausweis

Grund: Ab dem 1. November 1977 ist die erste Wärmeschutzverordnung (WSVO) in Kraft getreten – auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes. Darin stehen unter anderem grundlegende Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden.

Für alle anderen Objekte haben Sie in der Regel freie Wahl dazu, welchen der Ausweise Sie erstellen möchten.

Wie wird der Bedarfsausweis erstellt?

Es ist meist notwendig, dass ein oder eine Sachverständige die Immobilie bei einer Vor-Ort-Begehung besichtigt. Mittlerweile gibt es allerdings auch Anbieter, die die Bestellung des Bedarfsausweises digital via Website abwickeln – ganz ohne Vor-Ort-Termin. Von solchen Unternehmen und Varianten rate ich aber ab. Denn meist leidet die Aussagekraft, wenn Sie als Eigentümer Informationen zu Dämmzustand, Heizungsanlage oder dem Zustand der Außenwände selbst ausfüllen.

Wer stellt den Bedarfsausweis aus?

Bei Neubauten wird der Bedarfsausweis üblicherweise direkt nach der Fertigstellung vom Architekten oder Bauingenieur ausgestellt.

Für den Bedarfsausweis für ein bestehendes Gebäude können Sie sich als Immobilieneigentümer ebenfalls an Architekten, Bauingenieure, Energieberater und eventuell sogar an Ihren Schornsteinfeger wenden. Eine andere Möglichkeit ist es, Ihren Immobilienmakler um Hilfe zu bitten: Dieser kann eine Empfehlung dazu geben, wo Sie den Ausweis beantragen können, oder sich gleich für Sie darum kümmern. Wichtig nur: Wenn Sie sich selbstständig an vermeintliche Profis wenden, dann lassen Sie sich unbedingt einen Nachweis dafür zeigen, dass die Experten tatsächlich ausstellungsberechtigt sind und Erfahrungen mit Bedarfsausweisen haben!

Eine Information am Rande: Das Verfahren für den Energieverbrauchsausweis ist mit deutlich weniger Aufwand verbunden. Viele Internet-Services ermöglichen die Beantragung online. Dazu geben Sie grundlegende Infos zum Objekt an, stellen die Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre zur Verfügung und bekommen den Ausweis wenige Stunden später per E-Mail zugeschickt. Details zum Heizsystem und zur Anlagentechnik, zur Hülle des Gebäudes oder zur Dämmung sind bei dieser Form des Energieausweises nicht notwendig.

Was fließt in die Berechnungen für den Energiebedarfsausweis ein?

Ein Experte sieht sich die Wärmedämmung und den Zustand der Gebäudehülle an. Dazu zählen Dach, Fassade, Boden, Balkon- und Haustür sowie Fenster. Er begutachtet die Heiztechnik bzw. die Lüftungsanlage und die Warmwasserbereitung. Zusätzlich bezieht er beim Bau verwendete Materialien und grundlegende Gebäudeeigenschaften, wie Gebäudetyp, Baujahr und Größe in seine Berechnungen mit ein. Auch die Verwendung erneuerbarer Energien wird berücksichtigt. Saisonale Temperaturschwankungen von Sommer zu Winter spielen hingegen keine Rolle.

Aufbau des Bedarfsausweises

Auf der ersten Seite sind die Registriernummer des Ausweises sowie Standard-Angaben zur Immobilie zu finden: die Adresse, die Gebäudeart, eventuell die Anzahl der Wohnungen sowie grundlegende Informationen zur Beheizung und zu erneuerbaren Energien. Hier steht auch, um welche Variante des Energieausweises es sich handelt.

Die nächsten Seiten unterscheiden sich bei den beiden Ausweisen: Für den Bedarfsausweis ist nur die zweite Seite mit den Ergebnissen zur Berechnung des Energiebedarfs ausgefüllt. Im Verbrauchsausweis finden Sie die erfassten Daten auf Seite drei.

Seite zwei: Die wichtigsten Begriffe

Kennwerte für den Energiebedarf: Sie geben den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche (kWh/m²a) an. Je höher dieser Kennwert, desto schlechter ist das für den energetischen Zustand des Gebäudes.

Primärenergiebedarf:

Unter Primärenergie verstehen wir die gesamte Energiemenge, die notwendig ist, um den Energiebedarf des Hauses zu decken. Hier sind sämtliche Aspekte der Energiekette wichtig: Von der Energiegewinnung über die Umwandlung bis zum Transport. Erdöl oder Erdgas müssen zum Beispiel erst abgebaut und Bäume als Ausgangsstoff für Kohle gefällt werden. Der Brennstoff wird zum Haus transportiert, eventuell zwischengelagert und dann schließlich in Energie umgewandelt. Die Energieverluste, die während des gesamten Vorganges passieren, werden ebenfalls berücksichtigt.

Der Primärenergiebedarf ist immer höher als der Endenergiebedarf. Er wird niedriger, wenn mehr erneuerbare Energien verwendet werden, und sagt deshalb auch aus, wie klimafreundlich ein Gebäude ist.

In der EnEV gibt es Vorschriften dazu, wie viel Primärenergiebedarf ein Gebäude maximal haben darf.

Endenergiebedarf:

Die Energiemenge, die schlussendlich für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Kühlung und Lüftung notwendig ist. Dieser Wert gibt Aufschluss über künftige Betriebskosten.

Energieeffizienzklassen:

Das sind die Werte von H bis A+, die auch auf der farbigen Skala dargestellt werden. Je niedriger der Endenergiewert, desto höher ist die Energieeffizienzklasse.

Farbskala:

Hier werden der Bedarf an Primär- und Endenergie optisch dargestellt. Für beides gilt: Je weiter im grünen Bereich ein Haus ist, desto energieeffizienter ist es auch. In der Farbskala rechts auf der Seite finden Sie Angaben dazu, was der Endenergiewert über das Gebäude aussagt.

Modernisierungsempfehlungen:

Auf Seite vier des Bedarfsausweises finden Sie eine Liste mit empfohlenen Modernisierungen und Sanierungsarbeiten. Im Idealfall beziehen sich diese auf die Schwachstellen, die bei der Erfassung der Daten aufgefallen sind. Doch Achtung: Nicht immer bringen die empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen auch tatsächlich eine Kosteneinsparung. Denn das Gutachten zum Energieverbrauch ist nicht mit einer Beratung beim Energiefachmann gleichzusetzen! Ich empfehle Ihnen, vor jeder geplanten Modernisierung oder Sanierung einen Energieberater zu konsultieren. Dieser kann den Ist-Zustand Ihres Gebäudes erneut analysieren und dann besser einschätzen, ob Sie schlussendlich tatsächlich Geld sparen. Er kann Ihnen auch andere Tipps und Empfehlungen geben, mit denen Sie Ihre Energiekosten senken können. Einige Anbieter verbinden die Energieberatung direkt mit der Erstellung des Bedarfsausweises.

Auf Seite fünf finden Sie weitere Erläuterungen zu den Kennwerten im Detail.

Schwächen des Bedarfsausweises

  • Die tatsächlichen Verbrauchswerte des Gebäudes werden im Rahmen des Bedarfsausweises nicht berücksichtigt.
  • Einer der größten Nachteile des Bedarfsausweises ist, dass die Qualität der Angaben stark davon abhängt, wie detailliert der Aussteller vorgeht.
  • Im Bedarfsausweis sind die Energiekennwerte durchschnittlich fast 25 % höher als im Verbrauchsausweis. Miet- und Kaufinteressenten sollten das berücksichtigen, wenn sie Gebäude vergleichen. Als Vermieter oder Verkäufer können Sie Interessenten ruhig darauf hinweisen, dass sich Verbrauchs- und Bedarfsausweis nicht direkt vergleichen lassen.

 

Fazit Energieausweis Kosten & Nutzen: Wann lohnt sich der Bedarfsausweis?

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wollen Sie möglichst objektive Bewertungen zum energetischen Zustand eines Gebäudes erfassen oder von staatlichen Förderprogrammen profitieren, dann ist der Bedarfsausweis sinnvoll. Das gilt auch, wenn Sie sich einen Hinweis darauf erhoffen, welche Modernisierung den Endenergieverbrauch senken könnte. Auftraggeber können mit einem Bedarfsausweis mit guter Bewertung auch höhere Quadratmeterpreise verlangen, wenn sie ihre Immobilie zum Verkauf anbieten möchten.

Weitere Infos:

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