Verbrauchsausweis

Was steht im Verbrauchsausweis, welche Verwendung hat er und woher bekomme ich ihn?

Was ist ein Verbrauchsausweis?

In diesem wichtigen Dokument steht, wie energieeffizient ein Gebäude ist.

Der Verbauchsausweis enthält auch Informationen zu den verwendeten Energieträgern.

Der Verbrauchsausweis ist eine Variante des Energieausweises; die andere ist der Bedarfsausweis.

Beide geben an, welche Energiekosten und welchen Verbrauch eine Immobilie hat.

Doch die Berechnung der Verbrauchswerte erfolgt bei den Ausweisen auf unterschiedliche Art, und auch die Aussagekraft unterscheidet sich.

Den Verbrauchsausweis können Sie deutlich unkomplizierter erstellen lassen als den Bedarfsausweis.

Als Grundlage für den Verbrauchsausweis dienen die tatsächlichen Kosten für Strom, Beheizung und Kühlung.

Dazu werden die Abrechnungen des Energieverbrauches der letzten Jahre herangezogen.

Durch diese Variante ergeben sich Vor-, aber auch Nachteile.

Einerseits hängt der im Verbrauchsausweis angegebene Energieverbrauch natürlich stark vom Nutzerverhalten der Bewohner ab.

Läuft zum Beispiel die Heizung überdurchschnittlich lange oder wird besonders häufig gelüftet, wirkt sich das direkt auf die Heizkostenabrechnung aus. Auch Leerstände werden kaum berücksichtigt.

Eine Zweitwohnung könnte deshalb energetisch bessere Bewertungen erhalten, weil die Nutzung aufs Jahr gerechnet viel geringer ist.

Verbrauchsausweis

Andererseits ergibt sich ein solider Durchschnittswert, der nicht von der Gründlichkeit eines Gutachters abhängig ist – wie das beim Bedarfsausweis der Fall ist.

Denn die Zahlen im Bedarfsausweis drücken den Bedarf an Energie aus, den ein Gebäude hat.

Sie werden nach einer Besichtigung vor Ort von einem Experten berechnet.

Bedarfsausweise können sehr aussagekräftig oder sehr ungenau sein, je nachdem, wie gründlich die Daten im Gutachten erhoben wurden.

Hier noch einmal im Überblick! Der Verbrauchsausweis:

  • Basiert auf bisherigen Energierechnungen
  • Hängt vom Energieverhalten der Bewohner ab
  • Liefert begrenzt Hinweise zum Energiebedarf des Gebäudes
  • Ist weniger umfangreich als der Bedarfsausweis
  • Nur Angabe allgemeiner Infos nötig (Gebäudeform, Fläche, Heizungsart)
  • Erstellung des Verbrauchsausweises ist schnell und günstig
  • Energiemenge wird „klimabereinigt“, um die Witterung (z. B. besonders kalte oder warme Winter) auszugleichen

Wann Bedarfsausweis und wann Verbrauchsausweis?

Seit 2008 muss jedes Wohngebäude und jedes Nichtwohngebäude über einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis verfügen. Das schreibt der Gesetzgeber in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise verlieren ihre Gültigkeit nach zehn Jahren.

Als Eigentümer müssen Sie Werte des Energieverbrauchs schon angeben, wenn Sie ein Immobilien-Inserat erstellen. Spätestens beim Verkauf oder der Vermietung müssen Sie den Energieausweis dann tatsächlich vorlegen. Vorgaben dazu, welchen der beiden Ausweise Sie brauchen, gibt es meist nicht.

Bei Mehrfamilienhäusern wird der Energieausweis übrigens für das gesamte Gebäude erstellt, nicht für einzelne Wohneinheiten. Besteht ein Objekt zur Hälfte aus Wohnungen, während die andere Hälfte für Gewerbe genutzt wird, werden die Verbrauchsdaten für beide Bereiche separat berechnet.

Ausnahmen von der Energiepass-Pflicht bestehen nur für:

  • Gebäude, die weniger als 50 m² Nutzfläche haben
  • denkmalgeschützte Gebäude.

Wann reicht ein Verbrauchsausweis aus?

Rechtlich gesehen genügt der Verbrauchsausweis in den meisten Fällen. Nur bei Neubauten (bzw. bei der Neuvermietung) ist der Bedarfsausweis eine Voraussetzung. Das ist logisch, denn für den Verbrauchsausweis sind die Strom- und Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre nötig. Es handelt sich nicht um einen Neubau? Dann muss nur eine der folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Verbrauchsausweis ausreicht:

  • Das Gebäude wurde nach dem 1. November 1977 energetisch saniert (Wärmeschutzverordnung 1977) ODER
  • Der Bauantrag für das Gebäude wurde nach dem 01.11.1977 gestellt ODER
  • Es gibt mindestens fünf Wohneinheiten (Gilt natürlich nur bei einem Mehrfamilienhaus)

 

Für ein modernes Ein- oder Zweifamilienhaus ist der Verbrauchsausweis üblicherweise also völlig in Ordnung!

Gewerbeobjekte können auch dann einen Energieverbrauchsausweis vorlegen, wenn sie nach 1977 nicht nachgerüstet wurden.

Bedenken Sie aber:

Wenn Sie eine Immobilie anbieten, geben Sie einem möglichen Käufer oder künftigen Mieter mit dem Energieausweis einen Einblick in die energetische Beschaffenheit des Objektes. So kann er oder sie künftige Heiz- bzw. Nebenkosten besser einschätzen. Die Information zu Energieverbrauch und Endenergiebedarf und die Bewertung anhand der Effizienzklassen machen eine objektive Beurteilung und einen Vergleich zu anderen, ähnlichen Häusern oder Wohnungen möglich. Doch der Verbrauchsausweis sagt in der Regel mehr über das Nutzungsverhalten der aktuellen Bewohner aus als über die Energieeffizienz der Immobilie selbst. Im Unterschied dazu bietet der Bedarfsausweis oft genauere Daten und bessere Vergleichswerte zu den Gebäuden selbst. Allerdings hängt die Qualität des Bedarfsausweises – wie schon erwähnt – stark von der Gründlichkeit der Berechnung ab.

Miet- oder Kaufinteressenten haben zwar Anspruch darauf, einen von den beiden Energieausweisen zu sehen. Allerdings dürfen sie nicht dezidiert nach Bedarfs- oder Verbrauchsausweis verlangen.

Wo bekomme ich einen Verbrauchsausweis?

Nur bestimmte Personengruppen und Organisationen dürfen einen Energieausweis erstellen. Beispielsweise können Architekten oder Ihr Schornsteinfeger den Verbrauchsausweis für Sie anfertigen. Auch viele Immobilienmakler organisieren die Ausstellung von Energieausweisen für Ihr Wohn- oder Gewerbeobjekt.

Energieausweise erstellen über das Internet

Es gibt viele Anbieter, die den Verbrauchsausweis via Webseite ausstellen. Dazu geben Sie selbst bestimmte Daten zu Ihrer Immobilie ein und übermitteln die Energierechnungen der letzten Jahre. Ein Experte prüft Ihre Angaben. Wenn diese plausibel und logisch scheinen, bekommen Sie den Verbrauchsausweis auf Ihre E-Mail-Adresse zugeschickt, oder er wird zum PDF- Download bereitgestellt.

Was Sie bei der Online-Erstellung von Energieausweisen beachten sollten, habe ich hier beschrieben: Energieausweis Online

Energieausweis Kosten

Je nach Anbieter und Ausweis schwankt der Preis für den Verbrauchsausweis. Bis zu 100 Euro kann Sie die Erstellung dieses Energieausweises kosten. Meist bewegt er sich preislich aber zwischen 45 und 60 Euro. Zum Vergleich: Für den Bedarfsausweis müssen Sie bis zu 500 Euro zahlen. Einen preiswerten Energieausweis Online finden Sie hier.

Was wird im Verbrauchsausweis berücksichtigt und was nicht?

Die Berechnung basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten bzw. Nutzdaten. Darunter fallen das Heizverhalten, die Frequenz der Lüftung und der Beleuchtung. Details zur Anlagentechnik oder die Dämmung von Haus, Fenster und Dach wird nicht berücksichtigt.

Welche Informationen muss ich angeben?

Sie müssen die Heizkostenabrechnungen bzw. Energierechnungen von mindestens drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden zur Hand haben. Als Vermieter bitten Sie die Bewohner darum, Ihnen diese zu übermitteln. Zusätzlich geben Sie Baujahr, Wohnfläche, das Bau- oder Sanierungsdatum der Heizungsanlage und die Gebäudeart an. Manche Websites fragen außerdem Details zu Leerstand, Keller, Dachgeschoss und alternativen Energieversorgungssystemen ab oder fordern Sie auf, ein Foto hochzuladen. Genaue Angaben zur Heiz- und Lüftungsanlage sind nicht notwendig. Kontrollieren Sie gründlich, ob sämtliche Felder im Formular korrekt ausgefüllt und jede Information in der richtigen Form angegeben ist! Sonst werden die Ergebnisse verfälscht.

Aufbau Verbrauchsausweis – die wichtigsten Begriffe

Dieses wichtige Dokument hat mehrere Seiten. Nicht alle werden ausgefüllt. Hier führe ich Sie durch den Inhalt und weise auch auf Unterschiede zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis hin.

Auf Seite eins sind Standard-Angaben zum Gebäude festgehalten, wie die Adresse und die Heizungsart. Auch die Energiekennwerte und die Energieeffizienzklasse des Gebäudes (diese kennen Sie vielleicht vom Kauf größerer Elektrogeräte) finden Sie hier. Außerdem ist für jeden ab Mai 2014 ausgestellen Ausweis eine Registrierung nötig. Die Registriernummer steht ebenfalls auf Seite eins.

Seite zwei wird nur bei Energiebedarfsausweisen ausgefüllt.

Auf Seite drei werden die Kennwerte zum jährlichen Energieverbrauch angegeben, und zwar in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche. Das wird in dieser Einheit dargestellt: kWh/(m²a). Je höher dieser Kennwert, desto mehr Verbrauch hat das Gebäude – und desto schlechter ist der energetische Zustand. Zuschläge für Leerstände werden hier angeführt.

Auch der End- und Primärenergieverbrauch werden genannt, ebenso wie Warmwasser- und Heizverbrauch. Bei separater Warmwasserbereitung werden pauschal 20 kWh/m²a auf den Verbrauch aufgeschlagen.

Der Endenergieverbrauch drückt dabei aus, wie viel Energie den Bewohnern im Haus tatsächlich zur Verfügung steht und von ihnen verbraucht wird. Energieverluste werden hier nicht berücksichtigt. Diese sind dafür im Verbrauch von Primärenergie enthalten.

Bei Bedarfsausweisen bleibt diese Seite leer.

Auf Seite vier ist Platz für Modernisierungsempfehlungen und Schwachstellen, die sich auf den Energieverbrauch auswirken können. Doch ganz besonders beim Verbrauchsausweis sollte Sie jede Modernisierung vor der Umsetzung genau prüfen und eventuell auch bei einem Energieberater zu einer möglichen Sanierung rückfragen. Nicht immer ergibt sich durch die vorgeschlagenen Modernisierungsmaßnahmen tatsächlich eine Kosteneinsparung. Denn da keine Besichtigung des Hauses oder der Wohnung vor Ort stattgefunden hat, können auch Profis keine individuell abgestimmte, sondern nur eine sehr allgemeine Empfehlung abgeben.

Auf Seite Fünf werden einige der Angaben im Ausweis genau aufgeschlüsselt und Details zu Berechnungen angegeben.

Hinweis: Detaillierte Informationen zum Aufbau von Verbrauchs- und Bedarfsausweis habe ich hier zusammengestellt: Energieausweis

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